Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 13
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 513 mit der Bezeichnung „Sportzentrum Tambourweg“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 431/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0276
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 513 aufzuheben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt durch:
- die Ostgrenze des Heusenstammer Weges,
- die Südgrenze des Tambourweges,
- die Ostgrenze der Straße „Am Waldpark“,
- die Nordgrenze des Flurstückes Nr. 726/10,
- die Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 726/9,
- die Nordgrenze des Flurstückes 780/3,
- die Nordwestgrenzen der Grundstücke Hamburger Straße Nr. 94-70 und der Grundstücke Konrad-Adenauer-Str. Nr. 140-64.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung