Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 14

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 535 mit der Bezeichnung „Bettinastraße/ Ludwigstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 432/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0277

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 4, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 535 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt wie folgt:

-       im Norden: von der nördlichen Grenze der Bettinastraße,

-       im Osten: von der östlichen Grenze der Ludwigstraße,

-       im Süden: von der südlichen Grenze der Goethestraße,

-       im Westen: von der westlichen Grenze der Lilistraße.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung