Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 16
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 567 mit der Bezeichnung „Fichte-/ Scheffel- und Gaußstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 434/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0279
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 9, zwischen Scheffelstraße, Fichtestraße und Gaußstraße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 567 aufzuheben.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden: von der Südseite der Fichtestraße,
- im Westen: von der Ostseite der Scheffelstraße,
- im Osten: von der Westseite der Gaußstraße,
- im Süden: von der Nordgrenze der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nrn. 30/4 und 23/13.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung