Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 16

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 567 mit der Bezeichnung „Fichte-/ Scheffel- und Gaußstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 434/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0279

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 9, zwischen Scheffelstraße, Fichtestraße und Gaußstraße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 567 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

-       im Norden: von der Südseite der Fichtestraße,

-       im Westen: von der Ostseite der Scheffelstraße,

-       im Osten: von der Westseite der Gaußstraße,

-       im Süden: von der Nordgrenze der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nrn. 30/4 und 23/13.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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