Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 17

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 568 mit der Bezeichnung „Frankfurter-/ Ludwig-/ Löwen- und Rödernstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 435/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0280

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 3 und 6 zwischen Frankfurter Straße, Rödernstraße, Löwenstraße und Ludwigstraße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 568 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt wie folgt:

- im Norden: von der Nordseite der Löwenstraße,

- im Osten: von der Ostseite der Ludwigstraße,

- im Süden: von der Südseite der Frankfurter Straße,

- im Westen: von der Westseite der Rödernstraße.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung