Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 18

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 574 A mit der Bezeichnung „Konrad-Adenauer-Straße/ Hamburger Straße/ Erich-Ollenhauer-Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 436/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0281

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bieber, Flur 2, zwischen Konrad-Adenauer-Straße, Hamburger Straße und Erich-Ollenhauer-Straße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 574 A aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt wie folgt:

-       im Norden: von·der nördlichen Grenze der Konrad-Adenauer-Straße,

-       im Osten: von der westlichen Grenze der Hamburger Straße, der nördlichen Grenze der Flurstraße, von der Flurstraße abknickend von den westlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 470/5 ( Geschwister-Scholl-Schule) und 1238/5,

-       im Süden: von der nördlichen Grenze der Erich-Ollenhauer-Straße,

-       im Westen: von der westlichen Grenze der Konrad-Adenauer-Straße.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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