Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 19

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 574 D mit der Bezeichnung „Konrad-Adenauer-Straße/ Hamburger Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 437/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0282

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bieber, Flur 2, nördlich der Konrad-Adenauer-Straße/ Hamburger Straße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 574 D aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird begrenzt wie folgt:

- im Nordwesten: durch das Sportzentrum „Am Wiener Ring“,

- im Nordosten: durch die Grundstücke Hamburger Straße 80-80D,

- im Osten: durch die Hamburger Straße,

- im Süden: durch die Konrad-Adenauer-Straße,

- im Südwesten: durch die Grundstücke Konrad-Adenauer-Straße 136 und 140.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung