Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 24
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 601 mit der Bezeichnung „Offenbach-Lauterborn/ Rosenhöhe, Am Waldschwimmbad“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 442/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0287
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der Gemarkung Offenbach, Flur 11, Am Waldschwimmbad (zwischen Jugendgästehaus im Westen, Teich im Süden, Waldschwimmbad im Osten und der Straße Am Waldschwimmbad im Norden) ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 601 aufzuheben.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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