Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 25

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 619 mit der Bezeichnung „Dom-/ Bahnhof-/ Luisen-/ Kaiserstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 443/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0288

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 3, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 619 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist begrenzt wie folgt:

-       im Norden: von der Nordseite der Domstraße,

-       im Osten: von der Westseite der Kaiserstraße,

-       im Süden: von der Südseite der Bahnhofstraße,

-       im Westen: von der Westseite der Luisenstraße, der westlichen Grenze des Flurstücks Flur 3 Nr. 359/19 sowie der geradlinigen Verlängerung dieser Grenze nach Norden bis zur nördlichen Begrenzung der Domstraße.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung