Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 26

Projekt Kita auf dem MAN-Gelände (Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße), Baufeld Mischgebiet
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 444/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0289
Änderungsantrag der CDU vom 28.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0289/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0289

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Dem Betrieb einer neuen Kita mit dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf eines Raumprogrammes auf dem Gelände des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße Baufeld Mischgebiet wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die Varianten (1, 2a und 2b) je nach Realisierungsfortschritt mit MAN im Sinne des § 12 GemHVO weiter zu vertiefen und bei Bedarf entsprechende Vorverhandlungen aufzunehmen.

 

·         Variante 1 - Grundstückskauf und Errichtung eines Kita-Neubaus in Eigenerledigung

·         Variante 2a – Anmietung einer Kita, integriert in einem Gesamtgebäude mit Mischnutzung

·         Variante 2b – Kauf von Eigentumsanteilen für eine Kita, integriert in einem Gesamtgebäude mit Mischnutzung

 

Die vom Architekturbüro Buehr GmbH erstellte Machbarkeitsstudie mit der überschlägigen ersten Kostenschätzung wurde vom Revisionsamt geprüft.

 

3.    Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung sind je nach Realisierungsmodell in der Haushaltsplanung der Stadt Offenbach einzustellen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

4.    Die aktuell bei dem Untersachkonto 46400.98010 „Zuschuss Einrichtung/Bau einer Krabbelstube“ (06.01.05) veranschlagten Mittel in Höhe von 1,5 Mio € sollen zur Umsetzung der Maßnahme umgewidmet werden.

 

5.    Der Bau der Kindertagesstätte ist im Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ unabhängig des Realisierungsmodells förderfähig. Bei Eigenbau durch die Stadt kann die Förderung als Investitionskostenzuschuss bzw. bei Realisierung durch Dritte als mittels städtebaulichem Vertrag gesicherten mietmindernden Baukostenzuschuss eingesetzt werden. Voraussetzung ist die baufachliche Prüfung durch den Fördergeber.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0289/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.     Das denkmalgeschützte MAN-Verwaltungsgebäude bleibt erhalten.

2.     Der Magistrat wird beauftragt, alternative Standorte für die Kindertagesbetreuung im Gebiet westlich der Waldstraße zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten.

 

 

2011-16/DS-I(A)0289

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Dem Betrieb einer neuen Kita mit dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf eines Raumprogrammes auf dem Gelände des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße Baufeld Mischgebiet wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, die Varianten (1, 2a und 2b) je nach Realisierungsfortschritt mit MAN im Sinne des § 12 GemHVO weiter zu vertiefen und bei Bedarf entsprechende Vorverhandlungen aufzunehmen.

 

·         Variante 1 - Grundstückskauf und Errichtung eines Kita-Neubaus in Eigenerledigung

·         Variante 2a – Anmietung einer Kita, integriert in einem Gesamtgebäude mit Mischnutzung

·         Variante 2b – Kauf von Eigentumsanteilen für eine Kita, integriert in einem Gesamtgebäude mit Mischnutzung

 

Die vom Architekturbüro Buehr GmbH erstellte Machbarkeitsstudie mit der überschlägigen ersten Kostenschätzung wurde vom Revisionsamt geprüft.

 

3.     Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung sind je nach Realisierungsmodell in der Haushaltsplanung der Stadt Offenbach einzustellen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

4.     Die aktuell bei dem Untersachkonto 46400.98010 „Zuschuss Einrichtung/Bau einer Krabbelstube“ (06.01.05) veranschlagten Mittel in Höhe von 1,5 Mio € sollen zur Umsetzung der Maßnahme umgewidmet werden.

 

5.     Der Bau der Kindertagesstätte ist im Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ unabhängig des Realisierungsmodells förderfähig. Bei Eigenbau durch die Stadt kann die Förderung als Investitionskostenzuschuss bzw. bei Realisierung durch Dritte als mittels städtebaulichem Vertrag gesicherten mietmindernden Baukostenzuschuss eingesetzt werden. Voraussetzung ist die baufachliche Prüfung durch den Fördergeber.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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