Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0300/1Ausgegeben am 12.12.2012

Eing. Dat. 12.12.2012

 

 

 

 

 

Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen, und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat

Änderungsantrag Oberbürgermeister gemäß § 56 Abs. (1) Satz 2 HGO i.V.m. § 58 Abs. (5) HGO vom 29.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt

 

·         im Wissen um die in Offenbach – im Gegensatz zu vielen anderen Schutz­schirmkommunen – bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Schließungen vieler kommunaler Einrichtungen wie Theater und Schwimmbäder und einem nicht unbeträchtlichen Personalabbau und dem damit bereits in der Ver­gangenheit erschlossenen Konsolidierungspotential, welches von der überört­lichen Prüfung des Rechnungshofes in Vergleichsuntersuchungen bestätigt wurde

·         zustimmend, dass die städtischen Gesellschaften stärker zur Konsolidierung herangezogen werden müssen, aber ausschließend, dass dies ein Verkauf der Anteile der EVO und der Wohnungen der GBO bedeutet

 

·         in Kenntnis der Unklarheit, ob die pauschalen  Aufwandsreduzierungen, insbe­sondere in den Produktbereichen 5 – Soziale Leistungen und 6 – Kinder-, Ju­gend- und Familienhilfe, in der angegebenen Höhe rechtlich und tatsächlich umsetzbar sind

 

·         davon ausgehend, dass insbesondere die Aufwendungen zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in den nächsten Jahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben noch weiter enorm steigen werden

 

·         im Bewusstsein der wegen einer außergewöhnlichen Sozialstruktur außerordentlich hohen Belastungen der Stadt im sozialen  Bereich, die mit ca. 110 Mio. € im Haushalt 2012 etwa ein Drittel des jährlichen Gesamtaufwandes der Stadt in Höhe von ca. 370 Mio. € ausmachen

 

·         konstatierend, dass die negative Wirkung  der Offenbacher Sozialstruktur auf den Finanzbedarf verstärkt wird durch eine eklatant unterdurchschnittliche Steuerkraft

 

·         feststellend, dass der kommunale Finanzausgleich die strukturelle Belastung Offenbachs nicht im erforderlichen Umfang zu kompensieren vermag

 

·         ausdrücklich bezugnehmend auf die von der Kommunalaufsicht sowie dem Innen- und Finanzministerium gleichermaßen formulierte, im hohem Maß gegebene Zuwendungsbedürftigkeit der Stadt Offenbach aus dem Landesausgleichsstock über den gesamten Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2020

 

·         begrüßend, dass die Kommunalaufsicht bei der Prüfung beabsichtigt zu berücksichtigen, welche weiteren bzw. alternativen Konsolidierungsanstren­gungen die Stadt Offenbach realistischerweise noch zu leisten vermag

 

·         die Notwendigkeit betonend, dass auch eine hoch defizitäre Großstadt freiwillige Leistungen etwa im Bereich von Sport, Kultur und Vereinsförderung finanzieren muss, dabei verweisend auf den Maßstab der Ziffer 6 der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ wonach die „Sinnhaftigkeit und die Wirkung vorhandener Strukturen ehrenamtlichen Engagements in der örtlichen  Gemeinschaft“ berücksichtigt werden müssen

 

·         im Wissen, dass der beschlossene Verkauf des städtischen Klinikums nach dessen Abwicklung zu einer Erhöhung der städtischen Schulden und der Zinsaufwendungen führt

 

dem beigefügten Konsolidierungsvertag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen, und der Stadt Offenbach, vertreten durch den Magistrat zu und beauftragt den Magistrat mit der Unterzeichnung.

 

Der Oberbürgermeister und Kämmerer wird beauftragt, unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts 2013 in Zusammenarbeit mit den anderen Magistratsmitgliedern und unter Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung, der Kämmerei und der städtischen Ämter sowie der Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die den Haushaltsaufstellungs-prozess für den Entwurf 2014 begleitet und in diesem Prozess die konkrete Umsetzung der in 2013 pauschal angesetzten Kürzungen – unter Beachtung der gesetzlich bzw. vertraglich vorgegebenen Ausgaben - erarbeitet.

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss des Schutzschirm­vertrages mit dem Land wird als Anlage 3 dem Vertrag, wie dort ausgeführt, beigefügt werden. Es ist deshalb angezeigt, die Überlegungen, Einschätzungen und Erwägungen der Stadt Offenbach, die dem Beschluss zum Abschluss des Konsolidierungsvertrages zugrunde liegen, zu dokumentieren und in einem erweiterten Tenor zu beschließen.

 

Inhaltlich werden dabei die Ausführungen aus dem begleitenden Schreiben des Hes­sischen Finanzministeriums (Anlage 5) übernommen. Damit wird sichergestellt, dass diese Ausführungen Bestandteil des Vertragsabschlusses sind.

 

Es ist seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Juni 2012 erklärtes Ziel der Stadt Offenbach, sich unter den hessischen Schutzschirm zu begeben. Die Teilentschuldung durch das Land in Höhe von 211 Mio. € aus dem Schutzschirm kann angesichts der finanziellen Lage der Stadt nicht ausgeschlagen werden.

 

Der Schutzschirm ist eine Maßnahme, um der Stadt Offenbach ein wenig Luft zu ver­schaffen. Es ändert sich dadurch aber nichts an der chronischen Unterfinanzierung. Hier muss das Land seiner Verantwortung gemäß Art. 137 der Hessischen Verfas­sung nachkommen und eine ausreichende Finanzausstattung sicherstellen.

 

In den Schutzschirm-Verhandlungen mit dem Land ist deutlich geworden, dass es für Offenbach wegen seiner bekannten besonderen Situation auch besondere Unter­stützungsmaßnahmen des Landes, insbesondere aus dem Landesausgleichsstock, geben wird. Eine den Strukturproblemen adäquate Unterstützung durch das Land ist unabdingbar, um nachhaltig tragfähige Haushalte in der Zukunft in Offenbach aufstellen zu können.

 

Der Beschluss über den Schutzschirmvertrag ist auch notwendig, um eine schnelle Genehmigung des Haushaltsplans 2013 durch die Kommunalaufsicht zu erhalten. Die Umsetzung wichtiger Investitionsvorhaben, insbesondere der Neubau der KITA und Schule im Hafen und die weiteren Schulbausanierungsmaßnahmen, sind von einer zeitnah erfolgten Haushaltsgenehmigung unmittelbar abhängig.

 

Von der Kommunalaufsicht gibt es die Zusage, dass die notwendigen Investitionen in Schulen weiterhin möglich sind und das eine Haushaltsgenehmigung 8 Wochen nach Abgabe des beschlossen Haushaltes erfolgen wird.

 

Es gibt aber auch die klare Vorgabe des Landes und der Kommunalaufsicht, den Haushalt 2013 und den Schutzschirmvertrag inhaltlich und verfahrenstechnisch zu parallelisieren.

 

Dies geschieht mit dem vorliegenden Antrag sowie mit der zeitgleich erfolgenden Beschlussfassung über den Haushalt für das Jahr 2013. Mit dieser parallelen Beschlussfassung sichert die Stadt Offenbach ihre Handlungsfähigkeit und erhält wieder einen verlässlichen Investitionskorridor.

Nachrichtlich:

Die Anlagen

1.    Gemeinsame Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände zum Konsolidierungsvertrag zwischen Land und Schutzschirm-Kommunen

2.    Konsolidierungsvertrag zwischen Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main

3.    Anlage 1 zum Konsolidierungsvertrag mit der Kommune

4.    Anlage 2 zum Konsolidierungsvertrag mit der Kommune

5.    Begleitschreiben des Hessischen Ministerium der Finanzen vom 29.11.2012


 wurden bereits mit Antrag 2011-16/DS-I(A)0300 verteilt.