Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0300/2Ausgegeben am 13.12.2012

Eing. Dat. 13.12.2012

 

 

 

Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen, und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat

Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 13.12.2012

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren im Beschluss vom 21.6.2012 ausgedrückten Willen, am kommunalen Schutzschirm teilzunehmen.

Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Magistrates und unter Einbeziehung der antragstellenden Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Kämmerei und der städtischen Ämter sowie der Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die einen Vorschlag für einen geänderten Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach erstellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Der geänderte Konsolidierungsvertrag muss folgende Kriterien erfüllen:

 

1.    Der Vertrag muss Angaben darüber enthalten, welche Kredite zu welchem Zeitpunkt von der WI Bank abgelöst werden. Dabei sind die Kredite mit der höchsten Zinsbelastung als erstes abzulösen. Es ist darüber hinaus darzulegen, in welchem Maße sich die Kreditentwicklung und der damit verbundene Zinsaufwand aufgrund der Teilnahme der Stadt Offenbach am Schutzschirm reduziert.

2.    Die Zahlen im Schutzschirmvertrag müssen mit den Zahlen im Haushaltsplan 2013 übereinstimmen.

3.    Der Vertrag muss realisierbare und mit konkreten Maßnahmen hinterlegte Einsparziele für die Zeit ab 2014 beinhalten.

4.    Bei den Einsparzielen müssen auch die städtischen Gesellschaften einbezogen werden. Energetische Sanierungen bleiben ausgenommen. Ferner darf es zu keinem Verkauf städtischer Gesellschaften kommen. Der Beschluss der DS I (A) 269 vom 8.11.2012 ist davon unberührt.

5.    Das Ziel, bis zum Jahr 2020 durchschnittlich 100 Euro pro Einwohner/pro Jahr einzusparen, ist zu korrigieren. Die durchschnittlichen Abbaubeträge pro Einwohner sind so zu gestalten, dass die Stadt Offenbach ein realistisches und auf den Ausgleich des Haushalts orientiertes Sparprogramm umsetzen kann.

6.    Deshalb muss auch der Sanierungszeitraum entsprechend so flexibel gestaltet werden, dass gesetzliche Pflichtaufgaben oder für die Entwicklung der Stadt unumgängliche Aufgaben (z.B. Kinderbetreuung) geleistet werden können.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellenden Fraktionen sehen keine Möglichkeit, in einem Antrag gegenüber dem Land Einsparvorschläge zu machen, die die Erbringung von gesetzlichen Leistungen gefährden.

 

Die antragstellenden Fraktionen sehen sich darüber hinaus in der Pflicht, bei allen Vorschlägen auch die Qualität und Ausgestaltung der Erbringung gesetzlicher Leistungen, etwa im Bereich Sicherheit und Ordnung, Bildung und Kinderbetreuung verantwortungsvoll im Blick zu haben.