Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012

 

 

12.  Rechtsmittel gegen Frankfurter Brückenbau II
Antrag CDU vom 15.02.2012, 2011-16/DS-I(A)0156
Änderungsantrag der CDU vom 01.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0156/1


Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0156/1

 

 

Herr Stv. Engels (Piraten) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 41:25:0 Stimmen wie folgt ab:

Der Magistrat wird angewiesen,

1. die von ihm beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereichte
    Normenkontrollklage gegen den B-Plan 799 der Stadt Frankfurt am Main
    sowie

2. den beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereichten Eilantrag
    gegen den B-Plan 799 der Stadt Frankfurt am Main

erst dann zurückzunehmen, wenn der Inhalt der undatierten „Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels)“ -Letter of Intent- die Zustimmung der städtischen Gremien unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften erhalten hat, sowie, bis Rechtssicherheit für eine verbindliche Kostenübernahmezusage durch Land und Bund besteht.


2011-16/DS-I(A)0156

Dieser Antrag wird nach Abstimmung über die 2011-16/DS-I(A)0156/1 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 969 nachgesehen werden.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung