Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012

 

 

 

5a.Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels) hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 076/12 (Dez. I / Ämter 30 / 60 / 80) vom 07.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0175
Änderungsantrag Rep vom 19.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0175/1
Änderungsantrag CDU vom 21.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0175/2


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


1.
Den Inhalten der in der Anlage beigefügten „Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels)“, „Letter of Intent“, der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main vom 27.02.2012 wird zugestimmt.

 


2.
Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über den Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach durch die Stadt Frankfurt am Main zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels sowie zur Umsetzung des übrigen Inhalts der unter 1) genannten Vereinbarung einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Kaufverträge sollen beinhalten, dass die Erschließung der in Bebauungsplan 610 in Rede stehenden Grundstücke nicht von der Stadt Offenbach zu tragen ist.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:


2011-16/DS-I(A)0175/2
Herr Stv. Walter (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 44:18:0 Stimmen wie folgt ab:

1. Die Vorlage I(A)0175 vom 07.03.2012 wird an den Magistrat mit dem Auftrag
    zurückverwiesen, mit der Stadt Frankfurt am Main über den „Letter of Intent“ mit
    neuen zu erarbeitenden Vorgaben in Verhandlung zu treten.

2. Die Ausschüsse Haupt, Finanzen und Beteiligungen und Umwelt, Planen, Bauen
    werden beauftragt, diese Vorgaben gemeinsam zu erarbeiten.

2011-16/DS-I(A)0175/1
Herr Stv. Münd (REP) ergänzt im Namen seiner Fraktion den Antrag wie folgt:

Nach DS-I(A)0175 werden die Worte „im Punkt 1“ eingefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Tenor des Ursprungsantrags
2011-16/DS-I(A)0175 in Punkt 1 zur Kenntnis.

2011-16/DS-I(A)0175
Herr Stv. Walter (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung von Absatz 1 und 2..

2011-16/DS-I(A)0175 Absatz 1
Herr Stv. Walter (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 44:19:0 Stimmen wie folgt:

 

1.
Den Inhalten der in der Anlage beigefügten „Vereinbarung der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebiets (hier: Umbau des Kaiserleikreisels)“, „Letter of Intent“, der Städte Offenbach am Main und Frankfurt am Main vom 27.02.2012 wird zugestimmt.


2011-16/DS-I(A)0175 Absatz 2

Protokollnotiz des UPB 15.03.12:


Der Absatz 2 der 2011-16/DS-I(A)0175 wird wie folgt ergänzt:

„Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Kaufverträge sollen beinhalten, dass die Erschließung der in Bebauungsplan 610 in Rede stehenden Grundstücke nicht von der Stadt Offenbach zu tragen ist.“

2011-16/DS-I(A)0175 Absatz 2 (neu)
Herr Stv. Walther (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit 45:18:0 Stimmen wie folgt:

2.
Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über den
Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach durch die Stadt Frankfurt am Main zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels sowie zur Umsetzung des übrigen Inhalts der unter 1) genannten Vereinbarung einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Kaufverträge sollen beinhalten, dass die Erschließung der in Bebauungsplan 610 in Rede stehenden Grundstücke nicht von der Stadt Offenbach zu tragen ist.


2011-16/DS-I(A)0175 Absatz 2 (alt)

2.
Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über den
Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach durch die Stadt Frankfurt am Main zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels sowie zur Umsetzung des übrigen Inhalts der unter 1) genannten Vereinbarung einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a. M., den 26.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung