Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2011
18. Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 637 "Anni-Emmerling-Haus
(Biebernsee)"
hier: Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 025/11 (Dezernat I, Amt 60) vom 09.02.2011,
DS I (A) 692
Az: 000-0002-01/1740#2203/2011
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird aufgrund des Antrags des
Vorhabensträgers, des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes, vom 21.01.2011
gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Die Aufstellung
erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 637 liegt in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 12, und wird
umgrenzt:
Im Norden
- von einer Linie, die orthogonal vom Grundstück 113 (Flur 8) zur nord-
westlichen Ecke der Wegeparzelle 54/1 verläuft, im weiteren Verlauf der
Nordgrenze der Wegeparzelle 54/1 folgt und etwa in Mitte des Flurstücks
Nr.
32 auf die Südgrenze der Wegeparzelle verspringt und dieser bis zu ihrem
östlichen Ende folgt.
Im Osten
- von der Ostgrenze des Flurstücks Nr. 35/3.
Im Süden
- von der Südgrenze des Flurstücks Nr. 35/3 und einer Linie, die auf die
Ostgrenze des Flurstücks 103 (Flur 8) stößt.
Im Westen
- von der Westseite des Bischofsheimer Wegs.
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem
Übersichtsplan dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 637 soll das
Planungsrecht für den Neubau „Service Wohnen“ des Anni-Emmerling-Hauses
(Biebernsee) geschaffen werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.02.2011
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung