Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012
TOP 18
Parkgebühren via Handy bezahlen
Antrag FDP vom 01.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0220
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 23.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0220/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0220/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob und wie die
Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche
Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach
möglich wäre. Darzustellen sind ebenso die finanziellen Auswirkungen, insbesondere
eventuelle Investitionskosten und laufende Kosten des Systems. Weiterhin sind
mögliche finanzielle Einbußen der Stadt durch an den Betreiber abzuführende
Anteile an den Einnahmen für den Fall darzustellen, dass 30 bzw. 60% der
Parkvorgänge auf städtischen Flächen über das System abgewickelt werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0220/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu
berichten, ob und wie die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via
Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen
Systems) in Offenbach möglich wäre. Darzustellen sind ebenso die finanziellen
Auswirkungen, insbesondere eventuelle Investitionskosten und laufende Kosten
des Systems. Weiterhin sind mögliche finanzielle Einbußen der Stadt durch an
den Betreiber abzuführende Anteile an den Einnahmen für den Fall darzustellen,
dass 30 bzw. 60% der Parkvorgänge auf städtischen Flächen über das System
abgewickelt werden.
2011-16/DS-I(A)0220
Durch Annahme der
2011-16/DS-I(A)0220/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0220
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie und bis
wann die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy
(zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in
Offenbach möglich ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.08.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung