Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012
TOP 19
Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit (5.
Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am
Main)
Antrag Piraten vom 08.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0221
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FW, DIE LINKE. Piraten und FDP vom
21.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0221/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0221/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die
Satzung der Friedhofsordnung dahingehend geändert werden kann, dass in
Offenbach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische
Kinderarbeit hergestellt sind. Dabei ist insbesondere eine rechtliche Prüfung
vorzunehmen, aufzuzeigen ob und welche Siegel verwendet werden könnten und wie
eine solche Verordnung praktisch umzusetzen wäre.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0221/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu
berichten, ob und wie die Satzung der Friedhofsordnung dahingehend geändert
werden kann, dass in Offenbach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne
ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dabei ist insbesondere eine
rechtliche Prüfung vorzunehmen, aufzuzeigen ob und welche Siegel verwendet
werden könnten und wie eine solche Verordnung praktisch umzusetzen wäre.
2011-16/DS-I(A)0221
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0221/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0221
Die
Stadtverordnetenversammlung möge folgende Änderungssatzung beschließen, die die
Friedhofsordnung der Stadt Offenbach wie folgt ändert:
Artikel 1
Dem Paragraph 22 Allgemeine Bestimmungen wird ein neuer Absatz (7)
hinzugefügt:
(7) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der
gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des
Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) hergestellt
sind. Jedem Antrag auf Genehmigung nach §19 sind Nachweise über die
Produktionsbedingungen beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die
Genehmigungsfähigkeit.
Artikel 2
Die Änderung der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main
tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.08.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung