Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0303Ausgegeben am 15.01.2013

Eing. Dat. 29.11.2012

 

 

 

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Antrag der REP vom 29.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 59.

 

(2) Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Stadtverordnetenpräsidium, das aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, drei stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher(n)/innen und einem/einer Schriftführer/in besteht.

 

 

Begründung:

 

Die Anzahl der Gemeindevertreter ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt. Den jeweiligen Gemeindevertretungen wird allerdings das Recht eingeräumt, die Zahl der Gemeindevertreter durch Änderung der Hauptsatzung auf die in der HGO festgelegte nächstniedrigere Gruppe oder auf eine dazwischenliegende ungerade Zahl zu verringern. Offenbach hat gesetzlich 71 Stadtverordnete. Diese Zahl kann durch Beschluß auf 59 bzw. auf eine zwischen 71 und 59 liegende ungerade Zahl reduziert werden. Die Änderung bedarf einer 2/3-Mehrheit der Gemeindevertreter und gilt ab der nächsten Wahlzeit. Die Hauptsatzung muß jedoch bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlzeit geändert werden.

 

In der besonderen Situation der Stadt Offenbach sollte die Möglichkeit genutzt werden, die bisherige Größe von Parlament und Präsidium der Stadtverordnetenversammlung den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen.