Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0040Ausgegeben am 25.01.2013

Eing. Dat. 24.01.2013

 

 

Parkgebühren via Handy bezahlen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2012,
2011-16/DS I (A) 0220/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 033/13 (Dez. III, Amt 32) vom 23.01.2013


Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:


Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie und bis wann die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach möglich ist.

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der Prüfauftrag wird wie folgt beantwortet:

 

Es ist möglich, als Ergänzung zu den Parkscheinautomaten, das „Handyparken“ in Offenbach einzuführen. Für die Erkennbarkeit durch den Kunden ist eine zusätzliche Beschilderung mit den notwendigen Daten im Bereich der bewirtschafteten Park-möglichkeiten zu errichten. Die Investition für die Beschilderung beläuft sich einmalig auf ca. 10.000,-- €.

 

Für das Handyparken liegen 2 Angebote von den marktführenden Firmen für „Handyparken ohne Registrierung“ vor.

 

Für die Berechnung wurde das kostengünstigere Angebot zu Grunde gelegt.

Die Kostenermittlung erfolgte auf der Basis der Einnahmen der Parkscheinautomaten vom Jahre 2011 in Höhe von ca. 540.000,-- €.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Im Jahr der Anschaffung:

 

Kosten der Beschilderung                                    ca. 10.000,-- €

Einrichtungsgebühr                                                       1.500,-- €

SUMME                                                                          11.500,-- €

 

Hinzu kommen jährlich anfallende Kosten in Form der Grundgebühr, der Trans-aktionsgebühr (8 %) sowie der SMS-Gebühr (0,06 € pro Parkvorgang). Daraus ergeben sich Mehrausgaben

 

bei 30% der Parkflächennutzung:                                               21.960,-- € /Jahr;

bei 60% der Parkflächennutzung                                    41.400,-- € /Jahr.

 

Kosten für eine Umrüstung der Datenerfassungsgeräte der Verkehrsüberwachung entstehen nicht, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Einnahmen im Bereich der Verkehrsüberwachung erheblich verringern, da sich der Zeitaufwand in jedem einzelnen Kontrollfall für die Überwachung der bewirtschafteten Flächen deutlich erhöht.

 

Die Umrüstung bedarf einer Vorlaufzeit von ca. 3 Monaten.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.