Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0311/2Ausgegeben am 07.02.2013

Eing. Dat. 07.02.2013

 

 

 

Bürgerbegehren „Klinikum Offenbach GmbH – Grundsatzbeschluss“

hier: Prüfung der Zulässigkeit

Änderungsantrag Piraten vom 07.02.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung einen mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Gegen den Zwangsverkauf des Klinikums Offenbach“ abgestimmten Vorschlag für die Beseitigung möglicher Unstimmigkeiten im Wortlaut des Textes des Bürgerbegehrens zu unterbreiten, mit denen zugleich mögliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entkräftet werden.

 

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

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