Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0294/4Ausgegeben am 07.02.2013

Eing. Dat. 07.02.2013

 

 

Offenbacher „Stadtkonzern“

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

 - NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH:

   Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main

   2013 - 2017

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 07.02.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

1.    Als neuer Punkt 2 wird eingefügt:

„2.         Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Prämissen bzw.
             Einschränkungen:

·  Der Magistrat wird beauftragt, über die Einsparung der ab 2015 zu erwartenden Mehrkosten hinaus weitere Varianten erarbeiten zu lassen, die eine weitere deutliche Einsparung mit sich bringen. Dabei sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung schon im Erarbeitungsprozess laufend zu informieren und einzubinden.

 

·  Die geplanten Änderungen bezüglich Linie 102 sind unter Würdigung der im Rahmen der bisherigen Beratung geäußerten Kritik (u.a. parallele Linienführung zur S-Bahn) durch den Magistrat nochmals zu überprüfen und einer neuen Bewertung zu unterziehen. Das Prüfergebnis und die darauf basierende Empfehlung sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

·  Die Anbindung neuer Wohngebiete, hier insbesondere „Hafen“ und „An den Eichen“, ist orientiert an den zum Umsetzungszeitpunkt tatsächlich vorhandenen Bedarfen umzusetzen. Eine entsprechende Bedarfsermittlung ist durchzuführen und vor Umsetzung der Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.

·  Unter Berücksichtigung der bisher bekannt gewordenen Kritik an der geplanten neuen Linienführung der Linie 107 und 108 (Linienführung in Bürgel über Mecklenburger Straße – Brandenburger Straße – Anhalter Straße) ist eine alternative Linienführung außerhalb des Wohngebietes zu erarbeiten, die kostenneutral umgesetzt wird. Die neue Linienführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“


2.    Die bisherigen Punkte 2 bis 5 verschieben sich dementsprechend und werden als Punkte 3 bis 6 aufgeführt

 

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.