Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2013

 

TOP 14

Hebesatzsatzung 2013
Antrag Magistratsvorlage Nr. 007/13 (Dez. I, Amt 21) vom 09.01.2013,

2011-16/DS-I(A)0306
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 04.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0306/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0306

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die nachfolgende Änderungssatzung wie folgt:

Satzung über die Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013)

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0306/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

2011-16/DS-I(A)0306 wird um folgenden Zusatz ergänzt:

 

Da die Erhöhung der Grundsteuerbelastung vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden kann, wird die MainArbeit angewiesen, die Erhöhung der Grundsteuerbelastung im Rahmen der Übernahme der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

 

2011-16/DS-I(A)0306

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die nachfolgende Änderungssatzung wie folgt:

Satzung über die *Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013)

 

Nachrichtlich:

*redaktionell geändert

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.02.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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