Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2013

 

 

TOP 17

Grundstücksverkauf Eichwaldweg 37, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 023/13 (Dez. I, Amt 80) vom 23.01.2013,

2011-16/DS-I(A)0309

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 38/2 = 478 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 162.520,00 EUR (340,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei dem Untersachkonto 88100.34010 (Erlöse aus Grundstücksverkäufen), Sachkonto 05000000, Produkt 10.01.02 zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.02.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung