Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0323Ausgegeben am 14.02.2013

Eing. Dat. 07.02.2013

 

 

 

Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/13 (Dez. II, Amt 51) vom 06.02.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

 

auf Vorschlag des Paritätischen als anerkannten Jugendverband

 

Frau Hanne Schirmer

 

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2004 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 16.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Paritätischen Frau Mechthild Dänner als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Sybille Stallmann-Beseler als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Frau Stallmann-Beseler hat nun ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Paritätische schlägt als ihre Nachfolgerin Frau Hanne Schirmer vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr nimmt.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.