Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0324Ausgegeben am 14.02.2013

Eing. Dat. 07.02.2013

 

 

 

Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle,

Feuer- u. Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 059/13 (Dez. III, Amt 37) vom 06.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Der Errichtung einer Wasch- und Reparaturhalle in der Feuer- u. Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der * vom genannten Architekturbüro (siehe beigefügte nichtöffentliche Anlage) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 450.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.   Der Vergabe der Architektenleistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie Freianlagen) der Leistungsstufe III, entspricht Leistungsphasen 4, 50% von 5+6 und 7-9, gemäß „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) 2009 * an das in der nichtöffentlichen Anlage genannten Architekturbüro zum nachgeprüften Angebotspreis von brutto 30.467,33 € wird zugestimmt.

 

3.   Zur Finanzierung der Maßnahme wurde im Finanzhaushalt ein Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371 „BF – Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle“ eröffnet. Die Mittel in Höhe von 450.000,00 € stehen vorbehaltlich der Resteübertragung unter dem o.g. Produktkonto zur Verfügung.

Die Maßnahme wird durch das Land Hessen mit einer Zuwendung zur Förderung des Brandschutzes in Höhe von 42.000,-- € unterstützt (Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 31.08.2012). Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein entsprechendes Einnahmeproduktkonto zur Investitionsnummer 0203010900371 „BF – Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle“ eröffnet.

 

(*redaktionell geändert.)

 

 

Begründung:

 

Bei der Bestands- und Zustandsdokumentation des Entwässerungs- und Ölabscheidersystems des kleinen Hofes, der Werkstatt und der Kfz-Waschhalle der Feuer- und Rettungswache wurde umfangreicher
Sanierungsbedarf festgestellt bzw. dokumentiert.

 

Demnach entwässern die Entwässerungsrinnen in der Kfz-Werkstatt sowie eine Entwässerungsrinne in der Waschhalle nicht über den vorhandenen Ölabscheider im kleinen Hof, sondern direkt in das öffentliche Kanalsystem. Die Hofflächen der Feuer- und Rettungswache entwässern ebenfalls entgegen dokumentierter Annahmen direkt in das öffentliche Kanalsystem. In Unkenntnis dieser Tatsache wurden die Hofflächen der Feuer- u. Rettungswache in der Vergangenheit zur Fahrzeugreinigung sowie zur Reparatur von Feuerwehrfahrzeugen genutzt.

Das bestehende Kanalsystem auf dem Gelände der Feuer- u. Rettungswache weist umfangreiche nutzungs-, alters- u. baugrundbedingte Schäden auf. Eine ordnungsgemäße Entwässerung in das öffentliche Kanalsystem ist in Teilbereichen nicht mehr gewährleistet. 

Der betontechnische Grundkörper der vorhandenen Ölabscheideranlage im kleinen Hof wurde schon mehrfach von innen mittels verschiedener Abdichtungssysteme ertüchtigt und weist aufgrund seines hohen Betriebsalters von ca. 25 Jahren erneuten Sanierungsbedarf auf.

Neben den o.g. entwässerungstechnischen Problemstellungen gibt es auch baulich bedingte Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude zu sehen sind.

Die räumlichen Abmessungen der Kfz-Werkstatt und der Waschhalle entsprechen den Vorgaben und Anforderungen aus den 60er Jahren hinsichtlich des Raumangebotes, der Raumaufteilung und des Arbeitsschutzes.

Da im dem betreffenden Gebäudeteil im wesentlichen seit der Errichtung/Inbetriebnahme keine baulichen Veränderungen mehr vorgenommen wurden, um den Bestand an die Abmessungen heutiger Großfahrzeuge der Feuerwehr (z. B. Drehleiter) anzupassen, können Reparatur- und Wartungsmaßnahmen an den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Offenbach derzeit nur suboptimal in der Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.

Ein Großteil der Kfz-Reparaturen wird aus diesen Gründen im Freien durchgeführt.

Hierzu wird eine aus der Errichterzeit der Feuer- u. Rettungswache existierende, nicht überdachte Betonrampe im kleinen Hof genutzt. Alters- und witterungsbedingt weist die Betonrampe mittlerweile starke Schädigungen an den Betonoberflächen einhergehend mit einer intensiven Bewehrungskorrosion auf.

Zum Weiterbetrieb der Betonrampe sind umfangreiche Betoninstandsetzungsmaßnahmen erforderlich, ohne dass sich der Nebeneffekt einer optimaleren Nutzung aus Sicht der Abt. Technik einstellen würde.

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Gewährleistung einer langen Lebensdauer der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Offenbach ist eine regelmäßige Fahrzeugpflege und -reinigung unabdingbar.

Die Fahrzeugreinigung der Großfahrzeuge wurde bislang auf der Hoffläche der Feuer- u. Rettungswache vor der Waschhalle/Kfz-Werkstatt und die Fahrzeugreinigung der Kleinfahrzeuge in der Waschhalle durch die Einsatzdienstbeamten durchgeführt.

Aufgrund des fehlenden und bislang nicht bekannten Anschlusses der betreffenden Hoffflächen bzw. eines Teilbereiches der Waschhalle an die vorhandene Ölabscheideranlage gelangte das Abwasser direkt in das öffentliche Kanalnetz.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestands- und Zustandsdokumentation des Entwässerungssystems der Feuer- u. Rettungswache wurde ein Sanierungskonzept von einem Architekturbüro erarbeitet und mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Zentraler Bestandteil des Konzeptes zur Sanierung des Entwässerungs- und Ölabscheidersystems ist der Bau einer Wasch- und Reparaturhalle.

Außerdem sollen die vorhandenen Einschränkungen im Bereich der momentan als Werkstatt bzw. Waschhalle genutzten Gebäudeteils der Feuer- und Rettungswache mit der Sanierungsmaßnahme beseitigt und die  baulichen und technischen Rahmenbedingungen in der Kfz-Werkstatt/Waschhalle optimiert und an den heutigen Stand der Technik angeglichen werden.

Ziel ist, die Arbeitsbedingungen der Abt. Technik zu verbessern und die baulichen Voraussetzungen zur Wartung und Instandhaltung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Offenbach nach heutigen Maßstäben zu schaffen.

Darüber hinaus sollen die vorhandenen Mängel am Entwässerungssystem im kleinen Hof der Feuer- u. Rettungswache behoben und ein zusätzlicher Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug geschaffen werden.

Im Rahmen des Projektes ist es geplant, ein neues Gebäude unmittelbar an dem vorhandenen Werkstattgebäudetrakt  zu errichten. Dieses Gebäude soll zukünftig in einer Dreifachfunktion als Kfz-Werkstatt zur Reparatur und Instandhaltung von Großfahrzeugen der Feuerwehr Offenbach, als Waschhalle zur Reinigung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Offenbach sowie als zusätzlichen Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug genutzt werden.

Mit diesem Projekt wird die Realisierung folgender Ziele verfolgt:

1.    Sanierung des Entwässerungssystems der Feuer- u. Rettungswache in den Funktionsbereichen „Kfz-Werkstatt“, „Waschhalle“ und „kleiner Hof“ und Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen und rechtskonformen Zustandes.

2.    Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes für ein Einsatzfahrzeug.

3.    Optimierung der baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen im Bereich der Kfz-Werkstatt zur Schaffung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen, um zukünftig einen Großteil der Reparatur- u. Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenleistung durchführen zu können. Hierdurch können Folgekosten in Form von Reparaturdienstleistungen Dritter (z.B. Fa. Mercedes-Benz) eingespart und betriebliche Abläufe durch den Entfall von aufwendigen Werkstattfahrten (anstehender Umzug der Mercedes-Benz-LKW-Niederlassung von Offenbach nach Frankfurt-Kalbach) vereinfacht werden.   

Die geplante Wasch- und Reparaturhalle schließt nördlich an den Werkstatttrakt der Feuer- und Rettungswache im Bereich des kleinen Hofes an und soll in Mischbauart mit Außenmaßen der geschlossenen Halle von 21,80 m auf 7,87 m ausgeführt werden.

Hierfür ist der Abbruch der vorhandenen Betonrampe notwendig.

Die Wasch- und Reparaturhalle soll auf einer flächigen Bodenplatte gegründet werden, um den Anforderungen für den Schwerlastverkehr zu genügen. Die Außenwände werden als Stahlbetonkonstruktion durch Stahlbetonstützen ausgeführt. Die Außenwände des Bauwerks werden mittels Isolierwandelementen verkleidet. Weiter ist ein verdecktes Pultdach mit einer umlaufenden Attika geplant. Um die notwendigen Reparaturarbeiten an angehobenen Großfahrzeugen in der Wasch- und Reparaturhalle ausführen zu können ist eine lichte Raumhöhe von 5,80 m notwendig. Das Pultdach wird hierzu aus freispannenden Stahlträgern mit notwendigen Aussteifungselementen hergestellt. Die Dacheindeckung erfolgt mittels Isolierdachelementen analog der Wandverkleidung. Die Entwässerung des Daches erfolgt über freie Einläufe an der Unterseite der Hallendecke. Die Wasch- und Reparaturhalle soll entsprechend der aktuellen EnEV 2009 ausgeführt werden.

Im Bereich der geplanten Wasch- und Reparaturhalle sind ein Lagerraum, ein Betriebsstofflager sowie eine stationäre Hochdruckanlage vorgesehen. Außerdem wird die Errichtung eines Bremsprüfstandes sowie die Installation einer Abgasabsauganlage vorgesehen.

Um die Räumlichkeiten der momentan als Werkstatt bzw. Waschhalle genutzten Gebäudeteils an die Anforderungen der Abteilung Technik anzupassen sowie die Arbeitsabläufe zu verbessern, erfolgen in diesem Bereich einige Umbaumaßnahmen.

Unter anderem der Abbruch der Trennwand zwischen der Werkstatt sowie der ehemaligen Waschhalle, um diese an die Werkstatt anzugliedern. Hierdurch erfolgt die Einstellung der Fahrzeugreinigungsarbeiten und Stilllegung der Entwässerungsleitungen in der ehemaligen Waschhalle. Außerdem wird im Bereich der Werkstatt ein Büroraum für das Werkstattpersonal vorgesehen und die Heizungs- und Sanitärinstallation innerhalb der Kfz-Werkstatt erneuert.

Aus betrieblich-organisatorischen Gründen wird die alte Remise auf dem kleinen Hof abgebrochen und durch eine überdachte Lagerfläche an der nördlichen Außenmauer ersetzt. Vorgesehen ist hierbei eine Stahlkonstruktion mit einem mit Trapezblech eingedeckten Pultdach.

 

Ebenfalls erfolgt der Abbruch des vorhandenen Ölabscheidersystems und die Neuinstallation einer Koaleszenzölabscheideranlage.

 

Die Schaffung eines weiteren Stellplatzes als Nebeneffekt der geplanten Maßnahme stellt ein Zuwendungstatbestand im Sinne der Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen dar.  Die Maßnahme wird durch das Land Hessen mit einer Zuwendung zur Förderung des Brandschutzes in Höhe von 42.000,-- € unterstützt. Der Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 31.08.2012 wurde der Feuerwehr durch Herrn Staatsminister Rhein übergeben.

 

Die Errichtung der Wasch- u. Reparaturhalle im kleinen Hof der
Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Erd-, Kanal-, Pflaster-, Abbruch-, Beton- u. Stahlbeton-, Maurer-, Stahlbau-, Gerüstbau-, Dach-, Fassaden-, Baudekorations-, Bodenbelags-,  Sanitärinstallations-, Heizungsinstallations-, Lüftungsinstallations- und Elektroinstallationsarbeiten.

 

 

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität:

 

Untere Naturschutzbehörde:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Untere Wasserbehörde:

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Oberen Wasserbehörde.

 

Unsere fachliche Einschätzung:

Nach den nun eingereichten Planungs- und Kostendaten ist als Dachbelag Stahltrapezblech (verzinkt) vorgesehen. Die Paneele sind mit einer Kunststoffbeschichtung versehen. Dies entspricht den Vorgaben des  Merkblatts DWA-M 153 (5.3.2, S.14).

 

Grundsätzlich entspricht die vorgesehene Versickerung den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung nach § 55 Abs. 1 WHG, wonach Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll. Da es sich im weitesten Sinne um eine gewerbliche Versickerung handelt, die wohl nicht dem Allgemeingebrauch zuzurechnen ist, muss geprüft werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Prüfung übernimmt nach § 65 Abs. 5 HWG die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, da die Stadt Offenbach am Main hier selbst als Unternehmer beteiligt ist.

 

Altlasten/Bodenschutz:

 

Es bestehen keine Bedenken. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten anfallender Bauschutt bzw. anfallendes Bodenmaterial, ist nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen einzustufen und einer Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen. Einstufung und Entsorgungspfad sind mit der Abfallbehörde, dem RP Da abzustimmen.

 

Immissionsschutz:

 

Für den Bereich der Kfz-Werkstatt ist bezüglich der ausreichenden Dimensionierung der Absauganlage (Planung durch lüftungstechnisches Ingenieurbüro liegt vor) und der weiteren Maßnahmen zum Arbeitsschutz (gemäß der technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Dieselmotoremissionen“ und technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) die zuständige Arbeitsschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt einzubinden.

 

Klimaschutz/Energie:

 

Aus unserer Sicht bestehen gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.