Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0333Ausgegeben am 28.02.2013

Eing. Dat. 28.02.2013

 

 

 

Grundstückserwerbe Bieberer Straße 58 und 60, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 082/13 (Dez. I, Amt 80) vom 27.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 23
a) Nr. 96/5, Bieberer Straße 58, eine Teilfläche von ca. 224 m²
b) Nr. 95/2, Bieberer Straße 60, eine Teilfläche von ca. 13 m²
zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Die Kaufpreise betragen für die Fläche a) 62.720,00 EUR (280 EUR/m²) sowie für die Fläche b) 4.680 EUR (360 EUR/m²) und sind innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Pfand- und Lastenfreiheit sowie erfolgter Räumung zu bezahlen.

3.    Die Kosten des Kaufvertrages, seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

4.    Die erforderlichen Mittel i. H. v.  80.000 EUR werden vorbehaltlich der Restübertragung aus dem Haushaltsrest bei der Investitionsnummer 0901060900601203, Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung HEGISS (09.01.06)“ bereitgestellt.

5.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die Grundstücke Bieberer Straße 58 und 60 liegen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 620 (Offenbach östliche Innenstadt - Mathildenplatz/Gerber­straße). Die im beigefügten Plan gekennzeichneten Teilflächen sind im Bebauungs­plan als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt. Im Rahmen der privaten Veräußerung dieser Grundstücke wurde in den Jahren 2007/2008 auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes verzichtet und stattdessen ein jederzeitiges Ankaufsrecht für die Stadt Offenbach eingetragen.

 

Mit der Ausübung dieses Ankaufsrechts wurde bisher abgewartet, da der Zeitpunkt der Realisierung des Bauvorhabens auf dem angrenzenden ehemaligen „Friedel­gelände“ nicht absehbar und somit der Erwerb der für die im Bebauungsplan als Zuwegung vorgesehenen Teilflächen nicht zweckdienlich war. Mit dem Erwerb des als öffentliche Grünfläche festgesetzten Teils des ehem. „Friedelgeländes“ im Herbst 2012 sind nun die Voraussetzungen geschaffen, auch das Ankaufsrecht auszuüben und die als Zuwegung festgesetzten Grundstücksteile zu erwerben. Der Baubeginn für die Ordnungsmaßnahmen (Abbrucharbeiten) ist für März 2013 vorgesehen.

 

Die Differenz des Bodenpreises ergibt sich durch die unterschiedliche bauliche Ausnutzung der beiden Grundstücke.

 

Die Finanzierung der Grunderwerbskosten erfolgt über das Produktkonto 09010600.095100060 - Umsetzung HEGISS. Hiervon werden ca. 70 % durch den Zuschussgeber HMWVL erstattet.

 

Hinsichtlich der erforderlichen Abbruch- bzw. Umbaumaßnahmen auf den zu erwerbenden Flächen hat die EEG Kosten i. H. v. rund 200.000 EUR geschätzt. Zur Umsetzung dieser Folgemaßnahme wird das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine separate Vorlage (Projektbeschluss) einbringen. Aufgrund der Räumungsfristen sowie der Vorgaben des Zuschussgebers müssen die Ankaufsrechte baldmöglichst ausgeübt werden, damit die Baumaßnahme noch in diesem Jahr abgerechnet werden kann.

 

Die Eigentümer sind mit den vorgenannten Kaufpreisen und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

- Nichtöffentliche Anlage

- Lageplan

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