Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0334Ausgegeben am 28.02.2013

Eing. Dat. 28.02.2013

 

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH

hier: Verzichts- und Freistellungserklärung im Rahmen des Jahresabschlusses 2010

Antrag Magistratsvorlage Nr. 094/13 (Dez. II, Amt 20) vom 27.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Klinikum Offenbach GmbH verzichtet – soweit gesetzlich zulässig – im Voraus auf die Geltendmachung von Haftpflicht- und Regressansprüchen gegen die Geschäftsführerin Franziska Mecke-Bilz, jedoch nur soweit es sich kumulativ (i) um
Ansprüche handelt, die aus der Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 resultieren und (ii) deren zugrunde liegende Sachverhalte Frau
Mecke-Bilz unbekannt geblieben sind.

2.  Limitiert auf den vorstehend definierten Umfang stellt die Klinikum Offenbach GmbH Frau Mecke-Bilz aus Haftpflicht- und Regressansprüchen der Steuerbehörden und sonstiger wegen eines unvollständigen Jahresabschlusses ihr gegenüber anspruchs-berechtigter Dritter frei.

3.  Die Klinikum Offenbach GmbH übernimmt insoweit die Abwehr und Regulierung
dieser Ansprüche inklusive der damit verbundenen Kosten, deren Erstattung sie nicht von Frau Mecke-Bilz verlangen wird.

4.  Ziffern 1 bis 3 stehen dabei unter der Bedingung, dass (i) die Geschäftsführerin Franziska Mecke-Bilz die zeitgleich zur Feststellung eingereichten Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 und 31.12.2011 vorbehaltslos nach Beendigung der Sitzung unterzeichnet und (ii) der Wirtschaftsprüfer im Anschluss an die Unterzeichnung die
Testate erteilt.

5.  Herr Bürgermeister Schneider wird ermächtigt, die Verzichts- und Freistellungserklärung als bevollmächtigter Vertreter der Gesellschafterin und Aufsichtsratsvorsitzender im Namen der Klinikum Offenbach GmbH gegenüber der Geschäftsführerin
abzugeben.

 

Begründung:

 

Frau Franziska Mecke-Bilz hat am 08.08.2011 die Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) übernommen. Sie wurde am 16.08.2011 als Geschäftsführerin in das Handelsregister eingetragen.

 

Der Jahresabschluss 2010 war zu diesem Zeitpunkt weder aufgestellt noch durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 und des Jahresabschlusses 2011 ist nunmehr durch die KliO in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt und liegt der Geschäftsführung unterschriftsreif vor.

 

Die Geschäftsführerin macht es im Zuge der Unterzeichnung der beiden Jahresabschlüsse zur Bedingung, dass die KliO, diese Verzichts- und Freistellungserklärung für den Jahresabschluss 2010 abgibt.

 

Für die Erteilung des jeweiligen Testats durch den Wirtschaftsprüfer ist die Unterschrift der Geschäftsführung zwingende Voraussetzung. Sollte eine Unterzeichnung durch die Geschäftsführerin und damit auch die Testierung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 unterbleiben, ist mit negativen Folgen für das laufende Verkaufsverfahren der KliO zu rechnen.

 

Die Vorlage wird als Dringlichkeitsvorlage (in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld umfangreiche Bewertungen und Klärungen unter Einbindung aller an der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 Beteiligten durchgeführt werden mussten.

 

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