Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

TOP 22

Kosten der Unterkunft an Wohngeldtabelle orientieren
Antrag DIE LINKE. vom 28.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0336

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Kaltmieten der Kosten der Unterkunft für die Bezieher von ALG II werden von der MainArbeit in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen. Eine Deckelung findet bei dem Betrag statt, der nach der Wohngeldtabelle der Höchstgrenze der zuschussfähigen Mieten mit einem Aufschlag von 10% entspricht.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung