Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

 

TOP 19

Grundstückserwerbe Bieberer Straße 58 und 60, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 082/13 (Dez. I, Amt 80) vom 27.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0333

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.    Die Stadt Offenbach erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 23
a) Nr. 96/5, Bieberer Straße 58, eine Teilfläche von ca. 224 m²
b) Nr. 95/2, Bieberer Straße 60, eine Teilfläche von ca. 13 m²
zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Die Kaufpreise betragen für die Fläche a) 62.720,00 EUR (280 EUR/m²) sowie für die Fläche b) 4.680 EUR (360 EUR/m²) und sind innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Pfand- und Lastenfreiheit sowie erfolgter Räumung zu bezahlen.

3.    Die Kosten des Kaufvertrages, seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

4.    Die erforderlichen Mittel i. H. v.  80.000 EUR werden vorbehaltlich der Restübertragung aus dem Haushaltsrest bei der Investitionsnummer 0901060900601203, Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung HEGISS (09.01.06)“ bereitgestellt.

5.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung