Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

 

TOP 12

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Antrag REP vom 13.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0325

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach erhält folgende Neufassung:

 

1.    Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 59.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Stadtverordnetenpräsidium, das aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, drei stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher(n)/innen und einem/einer Schriftführer/in besteht.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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