Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

TOP 9

Grundstücksverkauf Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1138
Antrag Magistratsvorlage Nr. 051/13 (Dez. I, Amt 80) vom 06.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0319

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.    Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1138 = 325 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Der Kaufpreis beträgt 151.125,00 EUR (465,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

5.    Das Flurstück liegt außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach am Main. Für die Stadt Offenbach besteht insofern kein zukünftiges stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main sowie auf eine Bebauungsverpflichtung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung verzichtet.          

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.          

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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