Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0359Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

 

Grundstückstausch Erich-Ollenhauer-Straße, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet dem in der Anlage genannten Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 534 m² aus dem Grundstück Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1109/4 („A“) und erhält eine Teilfläche von ca. 503 m² aus den Grundstücken Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1109/1 und 1109/3 („B“) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche ist eine Herauszahlung i. H. v. 10.850 EUR (350 EUR/m²) innerhalb von vier Wochen nach Baugenehmigung sowie Pfand- und Lastenfreiheit zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücks­geschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Tauschpartner getragen.

4.     Dieser verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren nach Baugenehmigung das Stammgrundstück mit vier mehrgeschossigen Wohngebäuden zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die auf die Stadt übergehende Fläche wird zu Beginn der Maßnahme entsprechend der abzugebenden Fläche durch den Tauschpartner neu hergerichtet. Auf der neuen Grenze der Kita-Außenfläche ist eine Einfriedung in gleicher Höhe und Qualität wie bisher herzustellen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement abzustimmen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die privaten Grundstücke an der Ecke Erich-Ollenhauer-Straße / Fritz-Erler-Straße (Nr. 1108/1, 1109/1 und 1109/3) sollen mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden. Aufgrund diverser Gespräche des Investors mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird vorgeschlagen, einen Grundstückstausch durchzuführen, um eine sinnvollere Bebauung zu ermöglichen. Ein ursprünglich geplanter flächengleicher Tausch war aufgrund bautechnischer Vorgaben (Länge und Neigung der Zufahrt zur Tiefgarage, Abstandsflächen zwischen den Gebäuden etc.) nicht möglich. Die neue Kita-Außenfläche wird entsprechend dem Bestand zu Beginn der Maßnahme durch den Tauschpartner neu hergerichtet. Der Tauschpartner ist mit dem genannten Preis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

1)     Plan

2)     Nichtöffentliche Anlage

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