Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0365Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

 

Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 146/13 (Dez. III, Amt 35) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Die Stadt Offenbach am Main und die Kreisstadt Dietzenbach bilden mit Wirkung vom 01. Oktober 2013 einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Offenbach am Main“ und Sitz in Offenbach am Main.

 

2.

Der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Kreisstadt Dietzenbach wird zugestimmt.

 

3.

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des unter 1 genannten Beschlusses auf Grundlage der unter 2 genannten Vereinbarung vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben.

 

4.

Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die Erhebung einer fortlaufenden Standesamtsumlage in Höhe von 2,90 € pro Einwohner jährlich, die von der Kreisstadt Dietzenbach an die Stadt Offenbach a.M. zu zahlen ist. Die dafür nötigen Konten werden in Absprache mit der Kämmerei eingerichtet.

 

 

Begründung:

 

Nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit können Kommunen Aufgaben gemeinsam erledigen, wenn dies effizienter und kostengünstiger ist.

 

Mit der Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks übernimmt die Stadt Offenbach am Main die personenstandsrechtlichen Aufgaben der Kreisstadt Dietzenbach auf der Grundlage der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Kreisstadt Dietzenbach zahlt dafür eine fortlaufende Standesamtsumlage. Die der Stadt Offenbach am Main entstehenden Kosten (für zusätzliche 1,5 Stellen der Besoldungsgruppe A 10 BBO sowie höhere Sachkosten) werden vollständig aus der Umlage refinanziert. Die Kreisstadt Dietzenbach spart nach eigenen Angaben bis zu 72.000 € jährlich ein. Der Stadt Offenbach am Main verbleiben durch den Zusammenschluss jährliche Mehreinnahmen aus Gebührenaufkommen in Höhe von 25.000 € jährlich.

 

Die Kämmerei und das Personalamt wurden bereits in das Vorhaben eingebunden. Die Frauenbeauftragte, der Personalrat Stadtverwaltung sowie die Schwerbehindertenvertretung haben die Angelegenheit in ihren Gremien am 30.01.2013 und am 31.01.2013 abschließend beraten und keine Einwände erhoben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach hat dem Vorhaben in ihrer Sitzung am 15. März 2013 zugestimmt.

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Regierungspräsidiums in Darmstadt als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Anlage

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