Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0367Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 17.04.2013

 

 

 

 

 

Umbau und Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main

hier: Erweiterung Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 (DS I (A) 131) und Vergabebeschluss zum ÖPP-Verfahren vom 18.03.2010 (DS I (B) 160 und DS I (B) 160/1)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main, nach der von der Codema International GmbH in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 18.700.000,00- € wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 01010800.6161000260, Projektnummer V 9045 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (ao Amt 60)“ wie folgt vorgesehen:

 

  Haushaltsmittel 2012 und früher:                                         2.200.000,00-

  Haushaltsmittel 2013:                                                             2.500.000,00-

  Haushaltsmittel 2014:                                                             4.050.000,00 -

  Haushaltsmittel 2015:                                                             3.450.000,00-

  Haushaltsmittel 2016:                                                             3.600.000,00-

  Haushaltsmittel 2017:                                                             2.900.000,00-

  Gesamt:                                                                                   18.700.000,00-

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 DS I (A) 131 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10 -Jahres-Programms zugestimmt.

 

Durch Vergabebeschluss vom 18.03.2010 (DS I (B) 160 und DS I (B) 160/1) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „ÖPP-Verfahren - Abriss, Neubau und Betrieb Beethovenschule sowie Sanierung, Erweiterung und Betrieb des Berufsschulzentrums Buchhügel (Theodor-Heuss-Schule, Käthe-Kollwitz-Schule)“ jedoch ohne Sanierung des Bestandsgebäudes der Käthe-Kollwitz-Schule zugestimmt.

 

 

1          Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Käthe-Kollwitz-Schule befindet sich in der Buchhügelallee und bildet mit der Theodor-Heuss-Schule das Berufsschulzentrum am Buchhügel.

 

Die ursprüngliche Planung sah ein Gebäude mit zweiseitiger Terrassierung in Richtung Südwesten und Nordosten vor. Der erste Bauabschnitt wurde 1978 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Weitere Bauabschnitte, wie die Terrassierung in Richtung Nordosten, wurden nicht realisiert.

 

Das Gebäude besitzt eine Bruttogrundfläche (BGF) von 11.200m². In den oberirdischen Geschossen befindet sich, über 6 halbversetzte Ebenen zwischen Erdgeschoss und 2. Obergeschoss, der Großteil der Klassen- und Aufenthaltsräume. Im Untergeschoss sind zwei Musikräume, ein Theaterraum, eine Töpferwerkstatt, ein Werkraum sowie Lager- und Technikflächen untergebracht.

 

Das Schulgebäude wird derzeit von ca. 1.100 Schülerinnen und Schülern der Käthe-Kollwitz-Schule und 300 Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Schule besucht. Aus Platzgründen ist der Fachbereich Textil der Käthe-Kollwitz-Schule derzeit an die Anne-Frank-Schule ausgelagert.

 

 

2          Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

 

2.1      Baulicher und technischer Zustand des Bestandsgebäudes

Seit Inbetriebnahme der Käthe-Kollwitz-Schule im Jahr 1978 wurden im Wesentlichen Wartungs- und Renovierungsarbeiten zum Funktionserhalt der Schule durchgeführt. Der bauliche und technische Zustand des Gebäudes befindet sich auf dem Stand von 1978 und entspricht somit in weiten Teilen nicht mehr den aktuellen Anforderung an Energie, Brandschutz, Technik und zeitgemäßen Unterricht.

 

Die elektrotechnischen Anlagen befinden sich in einem teilweise nicht mehr vorschriftsgemäßen bzw. baulich und energetisch schlechten Zustand. Ebenso ist die Lüftungsanlage auf Grund einer fehlenden Wärmerückgewinnung energetisch ineffizient. Die aktuellen Anforderungen aus der Trinkwasserversorgung sind mit der bestehenden Trinkwasserinstallation nicht mehr umzusetzen, hier besteht dringender Handlungsbedarf zur Einhaltung der neuen Trinkwasserverordnung. Die WC-Bereiche sind auf Grund der notwendigen Eingriffe in die Installationen sowie des altersbedingten Zustands zu erneuern. Die Raumoberflächen, wie Böden, Decken und Wände, weisen entsprechend ihrem Alter starke Gebrauchsspuren auf und sind stark renovierungsbedürftig.

 

Die Anlagentechnik für Heizung und Lüftung ist unzureichend gedämmt und auf Grund des geplanten, aber nicht realisierten zweiten Bauabschnitts überdimensioniert. Aus energetischer und hydraulischer Sicht ist ein Austausch zwingend erforderlich.

 

Die Hauptsammel- und Schmutzwasserleitung weisen schadhafte Stellen auf. Zudem wurden im mittleren Bereich des Gebäudes mehrfach Schäden in Form von Leitungsrissen und Wassersäcken festgestellt. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.

 

2.1.1   Betonfassadenbauteile

Die vorgehängten Fassadenplatten und Stützen sowie die Verfugung zeigen bereichsweise Beschädigungen (Risse, Abplatzungen) auf. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Betonuntersuchung ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht von einer großflächigen Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung oder Lochfraß durch Clorideinwirkung auszugehen.

 

2.1.2   Fenster-Fassade

Die Fenster-Fassade befindet sich in einem funktionsfähigen Zustand, der witterungstechnische Raumabschluss und die natürliche Belichtung und Belüftung sind noch gegeben.

 

Für den Fall, dass der Austausch der Fenster-Fassade nicht im Zuge der hier geplanten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt wird, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, ist mit deutlich höheren Kosten (siehe Punkt 3.1, Variante 2 Teilsanierung) und funktionalen Beeinträchtigungen (nicht öffnende, bzw. schwergängige Fensterflügel, Undichtigkeiten der Scheiben, Verlust von Wärme- und Schallschutz) zu rechnen.

 

Um den Energieverbrauch des Gebäudes deutlich zu senken, ist die Fenster-Fassade nach den Dachflächen der Teil der Gebäudehülle, der mit angemessenem Aufwand am wirtschaftlichsten energetisch saniert werden kann. Durch eine energetische Ertüchtigung einzelner Bauteile der Fassade (Verglasungen, Dämmpaneele) können die Vorgaben der aktuellen EnEV für Bestandsgebäude nicht erreicht werden, dies ist nur mit einem kompletten Austausch der Fenster-Fassade möglich.

 

2.2      Gebäudestruktur und funktionale Anforderungen

Auf Grund des halbgeschossigen Versatzes zwischen den Ebenen ist kein Klassenraum behindertengerecht erschlossen. Ein Aufzug zur behindertengerechten Erschließung der Geschosse existiert im Bestand nicht.

 

Die Ebenen - 0,5 / +0,5 / + 1,5, auf denen sich etwa 95 % der Klassenräume befinden, sind jeweils in drei Flurbereiche (A, B, C) aufgeteilt. Die Flurbereiche sind auf den einzelnen Ebenen nicht miteinander verbunden. Jedem Flurbereich ist ein Treppenhaus A, B oder C zugeordnet. Es ist geplant (nur in den Varianten 2 bis 4) Wegeverbindungen zwischen den Flurbereichen auf allen Geschossebenen zu schaffen. In Abstimmung mit den Nutzern wurden die Unterrichtsbereiche klar zusammengefasst, somit wird eine eindeutige Zuordnung der Raumbereiche nach Schulformen und Fachbereichen geschaffen. Das Sekretariat wird zum Flur hin geöffnet und mit dem Lehreraufenthalts- und Arbeitsbereich neu geordnet. Die Raumbeziehungen zwischen Schulleitung und Sekretariat werden optimiert. Durch diese Maßnahmen wird die Orientierung im Gebäude für Schüler, Lehrer und Besucher deutlich erleichtert und Wegstrecken reduziert. Der in die Käthe-Kollwitz-Schule ausgelagerte Bereich der Theodor-Heuss-Schule verbleibt, basierend auf dem fortgeschriebenen ÖPP-Raumkonzept, auf Wunsch der Schulen weiterhin im Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule. Der vom Standort Buchhügelallee ausgelagerte Textilbereich wird von der Anne-Frank-Schule in die Käthe-Kollwitz-Schule zurückgeführt und im 1.OG Flur C untergebracht.

 

2.3      Gebäudeausstattung

Die naturwissenschaftlichen Unterrichts- und Sammlungsräume sind im Erdgeschoss (Ebene -0,5) des Gebäudes zum Teil in Räumen ohne Tageslicht untergebracht. Diese innenliegenden Unterrichtsräume haben Bestandsschutz und sind nur bei Erhalt ihrer Nutzung weiter als Unterrichtsräume nutzbar.

 

Bei den Einrichtungsgegenständen der naturwissenschaftlichen Räume handelt es sich um eine Erstausstattung aus dem Jahr 1978. Auf Grund des Alters sind die Einrichtungskomponenten nur noch bedingt gebrauchsfähig bzw. teilweise ohne Funktion. Durch die teilweise stillgelegten Energiemodule (Gas, Wasser und Elektro) sind die Räume für Lehrer und Schüler nur noch bedingt nutzbar und entsprechen daher nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen naturwissenschaftlichen Unterricht; der Lehrplan kann nur eingeschränkt erfüllt werden. In den Vorbereitungsräumen sind die Sicherheitsschränke altersbedingt bereits stark korrodiert.

 

2.4      Barrierefreiheit

Das Gebäude ist derzeit nicht behindertengerecht erschlossen. Lediglich das Foyer ist ebenerdig zu erreichen. Eine Anbindung der geschossversetzten Unterrichtsbereiche über einen Aufzug sowie eine behindertengerechte Toilette existieren nicht. Die Käthe-Kollwitz-Schule ist die zuständige Berufsschule für die Beschulung der Mitarbeiter der Werkstätten Hainbachtal GmbH. Der Unterricht für auf Rollstühle angewiesene Schülerinnen und Schüler findet momentan in den Räumen der Werkstatt Hainbachtal statt, da in der Käthe-Kollwitz-Schule die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Mit den geplanten (nur in den Varianten 2 bis 4) Wegeverbindungen zwischen den Flurbereichen und dem Einbau eines Aufzugs wird die behindertengerechte Erschließung des Gebäudes gewährleistet.

 

2.5      Gebäudeschadstoffe

Das Gebäude ist gemäß des aktuellen Schadstoffgutachtens von CDM in Teilen mit Bauschadstoffen belastet (hauptsächlich in den Obergeschossen).

 

Grundsätzlich besteht aber nach Erkenntnissen des Gutachters für die Gebäudenutzer und den Schulbetrieb keine unmittelbare Gefährdung. Ein Anlass zum sofortigen Ausbau besteht damit nicht.

 

Jedoch wird im Zuge der Umsetzung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen (Variante 2-4) in allen (Variante 1 nur in Teilen) tabellarisch aufgeführten Bereiche baulich eingegriffen. Die Bauschadstoffe müssen dann gemäß der geltenden Bestimmungen ausgebaut und zu entsorgt werden.

 

Auszug aus Gebäudeschadstoffkataster, Ersteller CDM / 31.08.2012

Tabelle 8.1 Massenabschätzung Schadstoffvorkommen im Sanierungsbereich

Pos.

Schadstoff

Menge

Einheit

1

Asbestvorkommen (festgebunden)

 

 

1.1

Asbesthaltige PVC-Bodenbeläge

ca. 6.000

1.2

Eternitplatten der Fensterbrüstungen (innen)

ca. 850

Stück

1.3

Stahlbrandschutztüren mit Asbestpappen/-platten im Türschlossbereich und KMF-Füllungen im Türblatt

ca. 12

Stück

1.4

Asbesthaltige Brandschutzklappen

ca. 12

Stück

1.5

Dichtung der Metallrahmenfenster im Gebäudeinneren

7

Stück

 

 

 

 

2

KMF-Vorkommen (Künstliche Mineralfaser)

 

 

2.1

Dämmmaterialien an Rohrleitungen (Heizung)

ca. 6.500

lfm

2.2

Dämmmaterialien an Lüftungsleitungen

ca. 4.000

lfm

2.3

Deckenplatten abgehängter Ddecke aus fest gepresster KMF

ca. 6.900

2.4

Auflagen auf abgehängten Decken mit Metallpaneelen

ca. 6.300

 

2.6      Brandschutz

Hinsichtlich des Brand- bzw. Personenschutzes sind bereits einzelne Maßnahmen zur Behebung der bei den Brandschauen aufgefallenen Mängel durchgeführt worden. Durch die Schaffung von zusätzlichen Fluchtwegen über die Flachdächer und die Ergänzung einer außenliegenden Fluchttreppe wurde ein zweiter baulicher Fluchtweg geschaffen. Im Jahr 2006 wurden die Flure des EG und des 1.OG´s mit abgehängten Brandschutzdecken versehen und die Lüftungsanlagen mit Brandschutzklappen nachgerüstet. Insgesamt wurde dabei nach Auffassung des Brandschutzgutachters, dem Bestandsschutz Rechnung getragen.

 

Die geplanten Sanierungen der Varianten 2 bis 4 sind mit baulichen Eingriffen verbunden, somit erlischt der Bestandsschutz. In diesem Fall sind die Anforderungen an den Brandschutz gemäß der geltenden Hessischen Bauordnung und der Musterschulbaurichtlinie umzusetzen. Für den Fall der Umsetzung der Sanierungsvariante 1 , die mit keinerlei baulichen Eingriffen einhergeht und somit der Bestandsschutz erhalten bliebe, empfiehlt das beauftragte Brandschutzbüro zumindest die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen.

 

Die Türanlagen der bestehenden Treppenhäuser sind auszutauschen, da sie nicht hinreichend den Raucheintritt verhindern (keine Schwellendichtung), bzw. der Ausbreitung eines Brandes nicht ausreichend lange Feuerwiderstand leisten.

Das innenliegende Treppenhaus B muss in allen Geschossen einen Anschluss an die Fassade erhalten. Im EG muss das Treppenhaus von der Eingangshalle abgetrennt werden, so dass ein direkter Fluchtweg ins Freie geschaffen wird. Die Flure sind mit Rauchschutztüren in Rauchabschnitte mit einer maximalen Rettungswegstrecke von 30 m abzutrennen. Das Gebäude ist mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage nachgerüstet. Die bereits nachgerüsteten Fluchtwege über das Dach fließen in das neue Brandschutzkonzept ein. Darüber hinaus würde mit den geplanten (nur in den Varianten 2 bis 4) Wegeverbindungen zwischen den Flurbereichen auf allen Geschossebenen eine optimale Entfluchtungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

 

3          Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme / Vergleich der Varianten

 

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

Im Rahmen der Verpflichtung zur Prüfung möglicher Kostenreduzierung wurden insgesamt 5 Varianten untersucht und bewertet. Variante 1 stellt eine Minimallösung in Form von Instandhaltungsmaßnahmen dar. In den Varianten 2 und 3 werden die Maßnahmen aus den hier untersuchten Umbau- und Sanierungsnotwendigkeiten sowie eine Teilsanierung der technischen Gebäudeausrüstung umgesetzt. Die Variante 4 enthält alle in Variante 2 und 3 benannten Maßnahmen sowie eine Fenster-Fassaden-Erneuerung und eine Vollsanierung der technischen Gebäudeausrüstung. Mit Variante 5 wird ein Kostenvergleich zu einem Neubau am gleichen Standort erstellt.

 

Variante 1 - Instandhaltungsmaßnahme

ohne Fenster-Fassaden-Erneuerung und ohne jegliche energetische Ertüchtigung, Bauzeit etwa 2,5 Jahre, Kosten ca. 8,42 Mio. €

Sie ist eine reine Instandhaltungsmaßnahme. Die dringendsten baulichen und technischen Mängel werden beseitigt. Wichtige Sanierungsmaßnahmen, wie die behindertengerechte Erschließung, die Zurückführung des in die Anne-Frank-Schule ausgelagerten Textilbereichs und die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume, werden in Variante 1 nicht umgesetzt.

 

Variante 2 – Teilsanierung

ohne Fenster-Fassaden-Erneuerung, mit Teilsanierung der technischen Gebäudeausrüstung, Bauzeit etwa 2,5 Jahre, Kosten ca. 14,33 Mio. €

In Variante 2 werden die festgestellten Sanierungsnotwendigkeiten umgesetzt. Diese beinhalten die Umsetzung des Brandschutz- und Betonsanierungskonzeptes, den Ausbau der Gebäudeschadstoffe aus Decken und Rohrleitungen, die Maßnahmen zur Instandhaltung der Fenster-Fassade sowie 10 % Austausch an der Ostfassade wegen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, die Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Räume, die Umstrukturierung des Gebäudes u.a. zur Umsetzung der behindertengerechten Erschließung, die kostenoptimierte Teilsanierung der technischen Gebäudeausrüstung und die Gesamtsanierung der Elektroanlagen.

 

Die Erneuerung der Fenster-Fassade ist in der Variante 2 nicht vorgesehen. Bei einem nachträglichen Fenster-Fassaden-Austausch entstehen zu den in der Variante 4 ermittelten Erstellungskosten für den Austausch der Fenster-Fassade von 2,85 Mio. €, zusätzliche Mehrkosten für die nachträgliche Umsetzung in Höhe von ca. 1,25 Mio. € durch Demontagen, Rückbau und Sicherungsarbeiten bereits sanierter bzw. erneuerter Bauteile.

 

Variante 3 – Teilsanierung

ohne Fenster-Fassaden-Erneuerung, mit Teilsanierung der technischen Gebäudeausrüstung, Bauzeit, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte, etwa 5 Jahre, Kosten ca. 17,17 Mio. €

Die umzusetzenden Maßnahmen sind identisch mit den in Variante 2 dargestellten Maßnahmen. In Variante 3 erstreckt sich die Bauzeit, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte, über 5 statt über 2,5 Jahre. Die Mehrkosten gegenüber der Variante 2 in Höhe von 2,84 Mio. € begründen sich durch die verlängerte Bauzeit. Die Maßnahmen in Variante 3 sind in mehreren Bauabschnitten geplant, so dass die notwendigen Investitionen Mittel über mehrere Haushaltsjahreeinen längeren Zeitraum verteilt werden können.

 

Variante 4 - Gesamtsanierung

mit Fenster-Fassaden-Erneuerung und Vollsanierung der technischen Gebäudeausrüstung, Bauzeit etwa 2,5 bis 3 Jahre, Kosten ca. 18,7 Mio. €

Mit der Gesamtsanierung werden alle baulichen und technischen Mängel beseitigt und der geforderte Raumbedarf gedeckt. Die Sanierung baut auf den in Variante 2 genannten Maßnahmen auf und ergänzt diese um die Fenster-Fassaden-Erneuerung und der Gesamtsanierung der technischen Gebäudeausrüstung. Das Gebäude wird auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Es werden jedoch die vom Regierungspräsidium geforderten Mindeststandards eingehalten.

 

Variante 5 - Neubau

Bauzeit etwa 3 Jahre, Kosten ca. 31,73 Mio. €

Die Variante 5 wurde zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Die Kostenschätzung beinhaltet den Abbruch des bestehenden Gebäudes und einen Neubau der Käthe-Kollwitz-Schule an gleicher Stelle sowie den für die Bauzeit benötigten Interim.

 

Beurteilung

Nach Analyse und Vergleich der Varianten stellt sich die Variante 4 als die wirtschaftlich sinnvollste dar. Sie ist die Empfehlungsvariante. Die Umsetzung der Varianten 1 bis 3 wird nicht empfohlen, da notwendige Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Variante 1) aufgeschoben werden. Bei einer Ausführung der aufgeschobenen Maßnahmen in die Zukunft werden erhebliche Mehrkosten entstehen, zum einen dadurch, dass bereits sanierte Bereiche erneut behandelt werden müssen, um z.B. Anschlüsse an Boden, Decken und Wände neu herzustellen und zum anderen durch steigende Planungs- und Baukosten. Die empfohlene Variante 4 behebt im Rahmen einer Gesamtsanierung alle baulichen und technischen Mängel, setzt das geforderte Raumprogramm um, erfüllt die behindertengerechte Erschließung und ermöglicht durch die Fenster-Fassaden-Erneuerung und die Gesamtsanierung und Optimierung der technischen Anlagen einen nachhaltigen, energiesparenden und zukunftssicheren Betrieb des Gebäudes.

 

3.2      Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

Die Varianten 1 bis 4 enthalten reine Gebäudesanierungsmaßnahmen, daher werden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht berührt.

 

Die Variante 5, Abbruch und Neubau, ist eine reine Kostenschätzung. Eine Planung und weitere Untersuchungen wurden nicht erstellt.

 

 

 

 

 

4          Beschreibung der Maßnahme

 

4.1      Variante 1 - Instandhaltungsvariante

 

4.1.1   Bauliche Maßnahmen

Die Sichtbetonfassadenelemente werden saniert, die beschädigten Aluminiumfensterelemente werden in Stand gesetzt, in der Ostfassade werden Türen zur Entfluchtung des Treppenhauses B eingebaut, Sonnenschutzjalousien werden an der Süd-, West- und Ostfassade angebracht, in diesem Zusammenhang werden die abgehängten Metallrasterdecken im Außenbereich neu erstellt. Die bestehenden Türen werden durch einen neuen Anstrich optisch aufgearbeitet, defekte Türen werden repariert oder ersetzt, in den Fluren werden Rauchschutztüren und in den Treppenhäusern neue Brandschutztüren eingebaut. Die Innenwand-Wandflächen werden mit einem neuen Anstrich aufgearbeitet. In den Sanitärbereichen werden auf Grund der notwendigen technischen Eingriffe sowie des schlechten Zustandes alle Wand- und Bodenflächen der WC-Bereiche neu gefliest. Die Bodenbeläge werden in den Treppenhäusern, Foyer und EG erneuert. Die asbestbelasteten Altbeläge im EG werden in diesem Zusammenhang fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Die Backstube ist aus hygienischen Gründen mit einem Epoxidharzboden ausgestattet, dieser wird auf Grund von aufgetretenen Rissbildungen erneuert. In den Fluren A, B und C werden die Deckenplatten entnommen und nach den vorgesehenen technischen Montagen wieder eingesetzt, die restlichen Deckenplatten werden ausgetauscht. Die Flachdächer über EG und 1.OG werden neu gedämmt und extensiv begrünt, die restlichen Dächer wurden im Jahr 2005 bereits saniert und werden daher nicht erneuert. Die Dachrandbereiche, der Anschluss an die bestehende Fenster-Fassade und die Erneuerung durchbindender Installationen sowie der Einbau eines Sekurantensystems für EG und 1.OG werden in diesem Zusammenhang neu hergestellt.

 

Die Herstellung und Unterhaltung der Außenanlagen am gesamten Berufsschulzentrum Buchhügel ist im Rahmen des ÖPP-Projektes im Aufgabenbereich von Hochtief. Die von der Sanierung betroffenen Außenflächen werden geschützt und nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen wiederhergestellt.

 

 

4.1.2   Technische Gebäudeausrüstung

 

Abwasser, Wasser, Gasanlagen

Die Regen-, Schmutzwasser- und Grundleitungen werden erneuert und partiell umgelegt. Zum Teil werden die vorhandenen Leitungsquerschnitte an die neuen Anforderungen angepasst. Das Trinkwasserleitungsnetz wird nach den aktuellen hygienischen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik saniert und neu aufgebaut. Die Dachabläufe der Dachflächen über dem EG und 1.OG werden an den Fallleitungen neu angebunden. Die bereits im Jahr 2005 sanierten Dachflächen sowie die zu sanierenden Dachflächen im EG und 1.OG besitzen, nach heutigem Stand der Technik, keine ausreichende Anzahl an Notabläufen, diese werden normgerecht nachinstalliert. Die vorhandenen Bodenabläufe erfüllen keine Brandschutzfunktionen. Um die Kosten zu minimieren werden die bestehenden und nicht mehr benötigten Bodenabläufe nicht ausgebaut, sondern mit einem nachträglichen Brandschutz versehen. Es wird eine zusätzliche Sammelleitung in den Kellerräumen eingebaut, die über die Räume N.U.03 und N.U.01 an den bestehenden intakten Teil der Grundleitung im Foyerbereich anbindet. Die Sanitärobjekte werden ausgetauscht und neu angebunden. Die zukünftig nicht mehr benötigten Wandhydranten werden demontiert.

 

Heizung, Lüftung

Die Versorgung und Beheizung der Schule erfolgt über Fernwärme und in den Räumen installierte Heizkörper. Die veralteten, unzureichend gedämmten und überdimensionierten Anlagenkomponenten (wie zum Beispiel das Membranausdehnungsgefäß, die Hauptverteiler (Heizung/Lüftung) und die Pumpen) werden erneuert. Die Rohrleitungen zur Anbindung der Heizkörper im Erdgeschoss werden aus Gründen der Revisionierbarkeit in der Abhangdecke bzw. in einem neuen Fußleistenkanal geführt. Bei den vorhandenen Stahl-Heizungsrohrleitungen im 1.OG und 2.OG fehlen weitestgehend die Brandschutzmaßnahmen an den Wand- und Deckendurchführungen, diese werden im Zuge der Sanierung nachgerüstet. Es wird ein hydraulischer Abgleich gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt. Die Bestandsleitungen innerhalb der Räume werden nicht gedämmt, da die Wärmeabstrahlung den Räumen selbst zu Gute kommt. Die restlichen Rohrleitungen und die neu zu installierenden Leitungen werden nach EnEV gedämmt.

 

Die vier zentralen Lüftungsgeräte werden ausgetauscht. Die Lüftungsinstallationen (Auslässe, Kanäle, Schalldämpfer, usw.) werden größtenteils erneuert oder nach Möglichkeit gereinigt und wiederverwendet. Die Kälteanlage wurde vor Jahren außer Betrieb genommen. Das verwendete Kältemittel R22 ist umweltschädigend, die Nutzung ist seit dem 01.01.2010 nur noch eingeschränkt zulässig und ab dem 01.01.2015 sogar verboten. Im Rahmen der Sanierung ist die Kälteanlage aus Gründen des Umweltschutzes zu demontieren.

 

Elektro

Die Niederspannungshauptverteilung und die Unterverteiler werden erneuert. Einige Fachklassenverteiler sowie defekte Installationskomponenten wie z.B. Schalter und Steckdosen werden ausgetauscht. Die Sicherheits- sowie Bereitschaftsbeleuchtung wird entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften erneuert und in energieeffizienter LED-Technik ausgeführt. Der bestehende äußere Blitzschutz wird ertüchtigt und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Überspannungen (z.B. Überspannungsableiter in Elektro-Verteilern) werden ergriffen. Die bestehende Brandmeldeanlage (BMA) wird ersetzt.

 

 

4.2      Variante 2 und 3 - Teilsanierung

 

Die in Variante 1 beschriebenen Maßnahmen sind auch in den Maßnahmenpaketen der Varianten 2 und 3 enthalten und werden daher hier nicht erneut dargestellt. Unter den Punkten 4.2.1 und 4.2.2 werden nur die Maßnahmen beschrieben, die über die in Variante 1 bereits erläuterte Planung hinausgehen.

 

Die Maßnahmen in Variante 2 und 3 sind bis auf die verlängerte Bauzeit, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte, von 2,5 Jahren (Variante 2) auf 5 Jahre (Variante 3) identisch. Bedingt durch die verlängerte Bauzeit werden in der Variante 3 zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel weitere Provisorien, temporäre Brandschottungen, mehrfache Inbetriebnahmen, wiederholende Programmierarbeiten und erneute Abnahmen, notwendig. Diese führen zu Mehrkosten.

 

4.2.1   Bauliche Maßnahmen

Beschriebene Maßnahmen siehe Punkt 4.1.1 (Bauliche Maßnahmen, Variante 1).

Desweiteren wird das Gebäude zur Umsetzung des Raumprogramms umstrukturiert. Hierfür werden raumhohe, geschlossene Fassadenteile (unter 10 % der gesamten Fenster-Fassade) durch verglaste Elemente mit Öffnungsflügeln ersetzt, nichttragende Innenwände teilweise entfernt bzw. nach Bedarf neue Gipskartonständerwände errichtet, bestehende Türöffnungen geschlossen oder neue hergestellt. Der derzeitige Kiosk-Lagerraum wird zu einem Vorbereitungs- und Lagerraum sowie einem Ausstellungs- und Verkaufsraum für die Textilklassen umgebaut. Für diesen Zweck werden Öffnungen in der massiven Außenwand geschaffen und neue Fenster eingesetzt. Im Treppenhaus B wird eine Aufzugsanlage errichtet, um alle Ebenen des Gebäudes behindertengerecht zu erschließen.

 

In dieser Variante werden alle Bodenbeläge erneuert und dabei die asbestbelasteten Altbeläge fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Auch die Fliesenbeläge in den Sanitärbereichen werden komplett ausgetauscht. Die abgehängten Decken werden flächendeckend, auf Grund der notwendigen technischen Eingriffe (Dämmung und Austausch Heizungsleitungen, Einbau neuer Entwässerungsleitungen, Kabelzug für Einrichtung einer flächendeckenden Brandmeldealarmierung) sowie der Erneuerung der integrierten Beleuchtung, ausgetauscht. Somit werden alle mit künstlicher Mineralfaser schadstoffbelasteten Abhangdecken fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

 

Zur Anpassung an das vorhandene Schließsystem des ÖPP-Projekts wird eine neue Schließanlage eingebaut. Loses Mobiliar bleibt im Budget weitestgehend unberücksichtigt, da keine zusätzlichen Räume mit neuer Nutzung geschaffen werden, die im Rahmen der Baumaßnahme als Erstausstattung zu möblieren wären. Für den Ersatz von fehlenden oder beschädigten Möbeln wurde ein geringfügiger Posten vorgesehen. Im Wesentlichen wurden die neuen, fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten berücksichtigt. Es werden alle naturwissenschaftlichen Räume neu ausgestattet, im 1.OG werden zwei Lehrküchen für den Ernährungsbereich ausgetauscht und eine neue Kühlzelle erstellt. Für den umstrukturierten Sekretariats- bzw. neu geschaffenen Lehrer- und Besprechungsbereich wird jeweils eine Teeküche eingebaut, das neu strukturierte Sekretariat erhält eine neue Empfangstheke und der Fachbereich Textil erhält fest eingebaute Lagerschränke in direkter Nähe zum Lehrbereich.

 

4.2.2   Technische Gebäudeausrüstung

Beschriebene Maßnahmen siehe Punkt 4.1.2 (Technische Gebäudeausrüstung, Variante 1). Desweiteren wie nachfolgend beschrieben.

 

Abwasser, Wasser, Gasanlagen

Durch die Umstrukturierung des Gebäudes und Sanierung der WC-Anlagen werden aus hygienischen Gründen die WC-Räume mit neuen Bodenabläufen versehen, die bestehenden werden aus Kostengründen vom Leitungsnetz getrennt und vollflächig verschlossen. Die Klassenzimmerwaschtische, Armaturen und dezentrale Warmwasserbereiter werden erneuert.

 

Die Gasversorgungsleitungen der naturwissenschaftlichen Räume sind auf Grund ihres Alters nur noch bedingt gebrauchsfähig bzw. teilweise ohne Funktion. Ein Austausch ist nicht möglich, da die vorhandene Erschließung über zwei heute nicht mehr zugängliche bzw. nachinstallierbare Bodenkanäle erfolgt. Die Gasversorgung der Objekte in den naturwissenschaftlichen Räumen soll zukünftig über objektnahe Gasflaschen erfolgen, daher wird das bestehende Gas-Rohrnetz nicht mehr benötigt und stillgelegt. Es werden lediglich ein paar Teilstrecken zur Unterstützung des Systemherstellers neu erstellt.

 

Heizung, Lüftung

Aufgrund der Umstrukturierung wird eine größere Anzahl an Heizkörpern benötigt, die bestehenden werden erneuert. Alle Räume im und über dem Foyer werden neu angebunden, die Leitungen werden in den Abhangdecken verlegt und als separater Heizkreis in der Heizzentrale am Hauptverteiler angebunden.

 

In dem neu geplanten Aufzugsmaschinenraum wird eine dezentrale Abluftanlage zur Abfuhr von erhöhten Wärmelasten eingebaut. Die Digestorien und Gefahrenschränke der naturwissenschaftlichen Räume werden neu aufgebaut, hierbei werden die vorhandenen Abluftanlagen demontiert und neue, nach den Vorgaben des Systemherstellers, eingebaut.

 

Elektro

Ein Großteil der Leitungen, Leitungstrassen und Kanäle wird erneuert. Ebenso wird das komplette Schaltermaterial ausgetauscht. Eine EIB/KNX-BUS-Technik oder eine andere Gebäudeautomation wurde aus Budgetgründen nicht vorgesehen. Die bestehende Beleuchtungsanlage wird komplett erneuert, die Elektroakustische-Anlage (ELA) ausgetauscht und als Sprachalarmierungsanlage ausgeführt, das Datennetz wird strukturiert und neu aufgebaut, eine einfache Sprechanlage mit Türsprechstelle sowie eine Uhrenanlage mit 9 Uhren in Flur- und Aufenthaltsbereichen werden eingebaut, eine Fernseh- und Antennenanlage wird in geringem Umfang errichtet. Desweiteren werden bestehende Elemente wie Einbruchmeldeanlage, Fluchttürsteuerungen und Behindertennotruf ertüchtigt bzw. erneuert.

 

 

4.3      Variante 4 – Gesamtsanierung

 

Die in den Varianten 1 bis 3 beschriebenen Maßnahmen sind auch in den Maßnahmenpaketen der Variante 4 enthalten und werden daher hier nicht erneut dargestellt. Unter den Punkten 4.3.1 und 4.3.2 werden nur die Maßnahmen beschrieben, die über die in den Varianten 1 und 2 bereits erläuterte Planung hinausgehen.

 

4.3.1   Bauliche Maßnahmen

Beschriebene Maßnahmen siehe Punkt 4.1.1 und 4.2.1 (Bauliche Maßnahmen, Variante 1 bis 3).

Erneuerung der gesamten Fenster-Fassade, 2-fach-verglast, U-Wert 1,2 W/m²K.

 

4.3.2   Technische Gebäudeausrüstung

Beschriebene Maßnahmen siehe Punkt 4.1.2 und 4.2.2 (Technische Gebäudeausrüstung, Variante 1 bis 3). Desweiteren wie nachfolgend beschrieben.

 

Abwasser, Wasser, Gasanlagen

Die Hebeanlagen und die PE-Entwässerungsleitungen der Unterrichtsräume werden erneuert. In den Lehrküchen werden Bodenabläufe nachgerüstet. Für die geplante Ausstattung des Kiosks im Erdgeschoss mit u.a. Küchenspüle und Geschirrspülmaschine wird für das anfallende Abwasser eine Hebeanlage installiert. Eine alternative direkte Anbindung an die vorhandenen Grundleitungen ist nur mit erheblichem Mehraufwand möglich und somit nicht empfehlenswert.

 

Heizung, Lüftung

Der erforderliche Systemdruck für die Heizungsanlage wird derzeit über eine Schlauchverbindung manuell sichergestellt. Die geplante Druckhaltestation sorgt für einen konstanten Anlagendruck, ist selbständig in der Lage Wasser nachzufüllen und den Anlageninhalt zu entgasen. Der Fernwärme-Verteiler (primärseitig, Versorgerseite) und der Fernwärme-Sammler (sekundärseitig, Nutzerseite) werden aus energetischen und hydraulischen Gründen ausgetauscht.

Die Rohrleitungen zur Anbindung der Heizkörper im 1.OG und 2.OG werden komplett erneuert.

 

Die vorhandenen Klima-Splitanlagen werden demontiert. Aufgrund der Gebäudeumstrukturierung und der veränderten Nutzung einiger Räume werden die vorhandenen Klima-Splitanlagen nur teilweise (bedarfsorientiert) durch technisch optimierte ersetzt. Für den Abtransport von erhöhten Wärmelasten in der Backstube und im Serverraum werden zusätzliche Splitanlagen neu installiert. Die Lehrküche 1 wird mit einem Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Das Abluftgerät der Lehrküche 2 und 3 wird in Abstimmung mit den Nutzern und dem Systemhersteller an die gestellten Anforderungen angepasst.

 

 

4.4           Variante 5 – Neubau

 

Für diese Variante wurde lediglich eine Kostenschätzung auf Basis der vorhandenen Bruttogrundfläche (BGF) erstellt. Eine Planung wurde nicht durchgeführt, daher können keine Maßnahmen beschrieben werden.

 

 

5          Klimaschutz und Energieeffizienz

 

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

 

5.1.1   Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle

Die Außenhülle des Bestandsgebäudes wird in fünf Kategorien (Dächer, Fenster-Fassade, Treppenhaus-Außenwände, auskragende Betonfertigteile und Bauteile gegen Erdreich) eingeteilt. Dämmmaßnahmen an Gebäudeteilen unter der Erde sind technisch sehr aufwendig und unwirtschaftlich. Die Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsräume und können somit auf einem niedrigen Temperaturniveau beheizt werden. Die Kosten für eine außenseitige Dämmung der Treppenhauswände (derzeit U-Wert von 0,7 W/m²K) steht in keinem sinnvollen Verhältnis zur Energieeinsparung. Die Flachdächer über EG und 1.OG werden in allen Sanierungsvarianten neu gedämmt (17 cm PUR 025, U-Wert 0,14 W/m²K) und extensiv begrünt, die restlichen Dächer wurden im Jahr 2005 bereits saniert (16 cm EPS 040, U-Wert 0,24 W/m²K) und werden daher nicht erneuert. Zur Verminderung von Transmissionswärmeverlusten und Vermeidung von Bauschäden wird in der Variante 4 an den auskragenden Betonfertigteilen eine Begleitdämmung angebracht. Der komplette Austausch der Fenster-Fassade ist ebenfalls nur in der Variante 4 vorgesehen. Mit der Sanierung der Fenster-Fassade ist eine größere Energieeinsparung als mit einer reinen Dachsanierung möglich (siehe Tabelle), dies ergibt sich zum einen aus der größeren Außenfläche der Fassade und zum anderen aus der deutlichen Verbesserung des U-Wertes der Fenster-Fassade von 3,8 W/m²K auf 1,2 W/m²K (2-fach-verglast). Der jährliche Heizwärmebedarf wird nach einer Dachsanierung um 5,6 % und nach einem Fenster-Fassaden-Austausch um 49,7 % gesenkt.

 

Primärenergiebedarf

Energetische Faktoren

Bestand

 

Varianten 1 - 3

(Dach)

Variante 4

(Dach + Fenster)

Primärenergiebedarf

in (kWh/a)

420.976

397.401

188.176

Bedarf in %

100

94,4

44,7

Einsparung in %

-

5,6

55,3

 

CO2-Emissionen

Bestand

[kg/a]

Varianten 1 - 3

[kg/a]

Variante 4

[kg/a]

213.174

201.236

95.287

 

Gemäß Auskunft des Fernwärmeversorgers ergibt sich bei einer Einsparung von 1000KWh/a Heizwärme eine Einsparung von 0,238 t CO2. Dies ergibt bei Einbau der neuen Fenster-Fassade eine Ersparnis von ca. 106 t CO2. Die Ersparnis der Dachsanierung liegt bei ca. 12 t CO2.

 

Die folgende Tabelle zeigt, welcher Teil der Investitionskosten Kosten einer neuen Fenster-Fassade durch Einsparung an Energiekosten gedeckt werden kann. Der Berechnung wurde eine Lebensdauer für die Fenster-Fassade von 40 Jahren zugrunde gelegt.

 

Vergleich Kosten Fenster-Fassade – gesparte laufende Energiekosten

Preis-steigerung

Kosten der

Fenster-Fassade

(2-fach-Verglasung)

gesparte laufende Energiekosten*

Deckung der

Anfangs-investitionkosten

Variante 3 %

2.850.000,00-

778.000,00-

27,3 %

Variante 5 %

2.850.000,00-

1.054.000,00-

37,0 %

Laufende Unterhaltungskosten sind nicht berücksichtigt, *entspricht gedeckter AnfangsinvestitionAnfangskosten

 

5.1.2   Haustechnik

Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt durch die Fernwärme der EVO. Der Primärenergiefaktor der Fernwärme der EVO beträgt derzeit 0,47 und ist im energetischen Vergleich zu u.a. Gas und Heizöl deutlich besser. Im Sinne der Auslastung von vorhandener Technik empfiehlt sich die bestehende Anbindung an die Fernwärme weiter zu nutzen.

 

Der Wärmeenergieverbrauch wird durch die Maßnahmen in Variante 1 (Erneuerung der zentralen Wärmeverteiler, Pumpengruppen und der dezentralen Lüftungsanlagen) bereits deutlich gesenkt. Mit einem verringerten Stromverbrauch ist in Variante 1 nicht zu rechnen, da die alte Elektrotechnik und Beleuchtung erhalten bleibt. In den Varianten 2 bis 4 wird der Wärmeenergieverbrauch durch die neu aufgebaute Gebäudeleittechnik weiter gesenkt. Der Stromverbrauch wird sich auf Grund des Austausches der Elektrotechnik und der Beleuchtung entsprechend verringern. Die deutlichsten Einsparungen lassen sich mit der unter Variante 4 beschriebenen Fenster-Fassaden-Erneuerung erzielen, da hier die Auslegung und Dimensionierung der Heizungs- und Lüftungsanlage deutlich kleiner ausfallen wird (Verkleinerung der Heizflächen und Anlagen).

 

5.1.3   Energieausweis

Ein Energieausweis für den Bestand (Verbrauchsausweis) wurde nicht erstellt, da es für diese Gebäudegröße extrem aufwendig und kostenintensiv ist. Ein Energieausweis für die Planung (Bedarfsausweis) kann zum derzeitigen Planungsstand (Vorplanung) auf Grund der noch nicht ausreichend detaillierten technischen Daten nicht erstellt werden.

 

Der Passivhausstandard ist mit dem Bestandsgebäude der KKS und der Vielzahl an Wärmebrücken (z. B Betondurchdringungen im Bereich der Brüstungen) nicht zu erreichen.

 

 

5.2      Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die Heizungsanlage in Ihrer Art erhalten bleibt, werden keine Anforderungen bezüglich des EEWärmeG an die Käthe-Kollwitz-Schule gestellt.

Durch die Versorgung der Käthe-Kollwitz-Schule mit Fernwärme (Primärenergiefaktor 0,47) werden die Anforderungen (Einsatz von erneuerbaren Energien) an das EEWärmeG trotzdem erfüllt. (Im Vergleich: Gas und Brennwertkessel haben einen Primärenergiefaktor von 1,3)

 

 

5.3      Dach und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.3.1   Fassadenbegrünung

Ist nicht Bestandteil des Projekts, da das Schulgebäude umlaufend verglast ist.

 

5.3.2   Dachbegrünung

Die zu sanierenden Dächer über EG und 1.OG (Ebene -0,5 und Ebene +0,5) werden extensiv begrünt. Die restlichen Dächer wurden im Jahr 2005 bereits saniert und mit einer Kiesschüttung ausgeführt, eine nachträgliche Begrünung ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geplant.

 

5.3.3   Photovoltaikanlagen

Die für eine Photovoltaikanlage verwertbaren Dachflächen des Schulgebäudes betragen abzüglich aller Revisions- und Erschließungsflächen sowie Fluchtwege ca. 1.550 m². Die Dachkonstruktion lässt die Installation einer „standardisierten“ PV-Anlage aus statischen Gründen nicht zu. Es wird allerdings auf die Möglichkeit hingewiesen, dass mit bestimmten Modultypen, trotz der geringen Verkehrslasten die das Dach noch tragen kann, eine PV-Anlage installiert werden könnte. Ohne nähere Prüfung können entsprechende Vorrüstungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen werden, da Art und Umfang der Anlage nicht vorgegeben sind. Trotz der hier vorliegenden nicht optimalen Bedingungen sollte im weiteren Verfahren der Frage nachgegangen werden, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, eine PV-Anlage für die Käthe-Kollwitz-Schule anzuschaffen und zu installieren. Neben den positiven energetischen Effekten würde eine solche Anlage auch den Schülerinnen und Schülern das Thema erneuerbare Energien täglich sichtbar machen.

 

 

6          Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die vorgenannten Varianten 1 bis 4 enthalten Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Es wird weder in Natur und Landschaft noch in wasserrechtliche Fragen eingegriffen. Der Artenschutz ist hiervon ebenfalls nicht betroffen. Vor Beginn der Baumaßnahme wird geprüft, ob sich Lebensstätten wild lebender Tierarten (z.B. Fledermäuse, Vögel) in oder am Gebäude befinden (z.B. in schadhaften Spalten oder Hohlräumen). Aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestehen keine Bedenken.

 

Die Variante 5 Abbruch und Neubau wurde in diesem Zusammenhang nicht weiter betrachtet, da hierfür keine Planung vorliegt.

 

Gebäudeschadstoffe

Ein Gebäudeschadstoffkataster wurde erstellt. Die Erkenntnisse sind in die fünf zuvor beschriebenen Varianten eingeflossen und wurden bereits unter Punkt 2.5 Gebäudeschadstoffe erörtert.

Da bei der Variante 4 die Entfernung von Schadstoffen umfassender ist, als bei den Varianten 1-3, ist dieser Variante im Bereich Schadstoffbelastungen der Vorzug zu geben.

 

 

7          Erläuterung zur Kostenschätzung/Kostenberechnung

 

7.1      Kostenermittlung (Stand Vorplanung)

Die Kosten für das Projekt wurden auf Grund aktueller Baukosten ermittelt. Für die Varianten 1 bis 4 wurden die Kostenschätzungen auf Basis der aktuellen Kostendaten nach DIN 276 bis zur 3.Ebene sowie für die Variante 5 (Neubau) auf Basis der vorhandenen Bruttogrundfläche (BGF) bis zur 1.Ebene erstellt. Ein Index für künftige Preisentwicklungen wurde nicht berücksichtigt.

 

7.2      Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten wurden geprüft (u.a. Zuschuss für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Umrüstung auf LED-Beleuchtung). Derzeit gibt es hierfür keine Zuschüsse. Rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen werden abhängig von der gewählten Variante die Fördermöglichkeiten (u.a. das Programm zur „Förderung der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden der sozialen Infrastruktur sowie von kommunalen Verwaltungsgebäuden“) erneut geprüft.

 

 

7.3      Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden insgesamt fünf Varianten untersucht.

 

7.4      Folgekostenberechnung

Siehe Anlage. _____

 

 

 

 

 

 

 

8.      Terminplanung

Geplanter Baubeginn (Sanierungsvarianten):              Sommer 2014

Voraussichtliche Fertigstellung

- Varianten 1, 2 und 4 – 2,5 Jahre Bauzeit:                   Ende 20162017

- Variante 3 – 5 Jahre Bauzeit:                                        Sommer 2019

 

Ausführungszeiten für die Variante 5, Neubau, können aufgrund der fehlenden Planung nicht genannt werden, die Bauzeit wird mit 3 Jahren geschätzt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, sowie  eine detaillierte Kostenschätzung sowie Folgekostenberechnungen (Varianten 1-5) zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1) Auszug aus der Stadtkarte

2) Folgekostenberechnung Variante 4

3) Folgekostengegenüberstellung Variante 1-5

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.