Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0347/1Ausgegeben am 02.05.2013

Eing. Dat. 02.05.2013

 

 

 

Kein Qualitätsabbau in hessischen Kindertagesstätten

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 02.05.2013

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem hessischen Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und erneuert wird.

 

Der Magistrat wird ferner aufgefordert, gegenüber dem Land Hessen deutlich zu
machen, dass es Aufgabe des Landes ist: 1. die Betreuungssituation in den
Kindertageseinrichtungen von U3 bis zur Betreuungssituation in der Grundschule nachhaltig zu verbessern und 2. die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

 

 

Begründung:

 

Die aufgrund des großen öffentlichen Protestes vorgenommenen Änderungen beim KiföG – Gesetz reichen nicht aus. Noch immer droht ein Rückschritt hinter bereits erreichte Standards, etwa bei der Gruppengröße oder bei der Verlässlichkeit der
Finanzierung.

 

Das Land beteiligt sich nur unzureichend an der Finanzierung der frühkindlichen
Bildung. Von den im Haushalt stehenden 443 Mio. € für 2014 und den 425 Mio. €/Jahr für 2015 bis 2018 stammen über 220 Mio. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich (das ist Geld der Kommunen) und rund 48 Mio. € aus Bundesprogrammen. Zur Zahlung von weiteren rund 112 Mio. € musste das Land erst durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs gezwungen werden, weil die Personalstandards durch das Land angehoben worden waren, ohne dass es dafür auch geradestehen wollte. Somit bleiben für das Jahr 2014 etwa 60 Mio. € Landesgeld, in den Folgejahren sinkt der Landeszuschuss auf 38,9 Mio. €.

 

Das Kifög setzt – offenkundig aus Angst vor den finanziellen Folgen -  keinerlei Standards für die Entwicklung eines inklusiven Systems der frühkindlichen Bildung. Insbesondere werden keine Vorgaben zur dringend notwendigen Reduzierung der Gruppengröße bei Aufnahme von Kindern mit Behinderungen gemacht. Das ist kein Beitrag zur Inklusion – im Gegenteil: Hierzu sind kleine Gruppen einfach unabdingbar.

 

Das KiföG orientiert sich nicht an den Erfordernissen früher Bildung und setzt keine Qualitätsmaßstäbe; vielmehr mindert es an entscheidenden Stellen die Qualität. Die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern, aber auch die der Beschäftigten werden
außer Acht gelassen. Deshalb lehnen die antragsstellenden Fraktionen das Gesetz ab.