Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

TOP 5

Kein Qualitätsabbau in hessischen Kindertagesstätten
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 14.03.2013, 2011-16/DS-I(A)0347

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 02.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0347/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0347/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem hessischen Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und erneuert wird.

 

Der Magistrat wird ferner aufgefordert, gegenüber dem Land Hessen deutlich zu
machen, dass es Aufgabe des Landes ist: 1. die Betreuungssituation in den
Kindertageseinrichtungen von U3 bis zur Betreuungssituation in der Grundschule nachhaltig zu verbessern und 2. die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0347/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem hessischen Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und erneuert wird.

 

Der Magistrat wird ferner aufgefordert, gegenüber dem Land Hessen deutlich zu
machen, dass es Aufgabe des Landes ist: 1. die Betreuungssituation in den
Kindertageseinrichtungen von U3 bis zur Betreuungssituation in der Grundschule nachhaltig zu verbessern und 2. die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

 

2011-16/DS-I(A)0347

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)347/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0347:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem hessischen Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird.

 

Der Magistrat wird ferner aufgefordert, gegenüber dem Land Hessen deutlich zu machen, dass es die Aufgabe des Landes ist, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern und sich dabei angemessen finanziell zu beteiligen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Aspekte der Gruppengrößen im U3-Bereich, die Qualifikationsanforderung an das Fachpersonal, sowie die Angemessenheit der Finanzierung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen. 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung