Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

 

TOP 15

Verwendung energiesparender Leuchten bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 133/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0357

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Drucksache I (A) Nr. 319 vom 18.06.1998 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt beim Austausch und bei der Erneuerung von Leuchten der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorrangig energieeffiziente Leuchten und Leuchtentechnik nach dem derzeitigen Stand der Technik und der Klimaschutztechnologien zu verwenden.

 

3.       Bei der Verwendung energieeffizienter Leuchten und Leuchttechnik für die öffentliche Straßenbeleuchtung sind folgende Maßgaben für das gesamte Stadtgebiet einzuhalten:

 

-     Bei der gesamten öffentlichen Straßenbeleuchtung sollen keine Quecksilberdampfleuchten (HQL) mehr eingesetzt werden. Bestehende Leuchtstrecken werden sukzessive auf energieeffizientere Leuchttechnik, wie beispielsweise Lumineszenz-Dioden Beleuchtung (LED), umgerüstet.

 

-     Am Siedlungsrand, in Waldnähe, am Waldrand, an durch Wald führenden Straßen, entlang des Maines und in der Nähe von Grünzonen ist soweit möglich eine besonders insektenschonende Lichttechnik, z.B. durch zielgerichtete Lenkung des Lichtes (weniger Streulicht), zu verwenden.

 

-     Die bestehenden Leuchtdichten werden nicht erhöht, sondern auf die entsprechende Mindestvorgaben der jeweils gültigen DIN-Norm beschränkt, sofern funktionale, sicherheitstechnische und/oder gestalterische Aspekte dem nicht entgegen stehen. Die Werte sollen durch Verwendung energieeffizienterer Leuchttechnik und der Verbesserung des Albedoeffektes erreicht werden.

 

-     Im Innenstadtbereich werden beim Austausch und bei der Erneuerung von Straßenlampen die Ziele und Vorgaben des Grundsatzbeschlusses  über den Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt, vorbehaltlich, *dass dieser in der heutigen Sitzung beschlossen wird, mit verfolgt.






4.       Die erforderlichen Mittel sind jährlich  bei den Produktkonten 12010100.6165001060, 12020100.6165001060, 12030100.6165001060, 12040100.6165001060 und 13010100.6165001060, „Unterhaltung und Ersatz Beleuchtung (12010102, 12020102, 12030102, 12040102, 13010101)“ zu veranschlagen.

 

 

* redaktionelle Änderung

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung