Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

 

TOP 16

Aktive Innenstadt Offenbach, Teilprojekt Lichtkonzept
hier: Grundsatzbeschluss über den Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 134/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0358

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der vom Büro Licht │Raum│Stadt und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement unter intensiver Beteiligung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der Energieversorgung Offenbach AG sowie des Karree Offenbach erstellte Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Den folgenden Leitgedanken des Lichtmasterplans wird zugestimmt:

 

Öffentliche Straßenbeleuchtung – lichttechnische Aspekte

 

a.    Verwendung energieeffizienter Leuchten bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung gem. Grundsatzbeschluss „Verwendung energie- sparender Leuchten bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung“, vorbehaltlich, dass dieser in der heutigen Sitzung beschlossen wird

 

b.    Verringerung von Lichtsmog und aktive Energieeinsparung durch Lichtlenkung, den Einsatz von moderner Lichttechnik sowie durch die Möglichkeit zur Dimmung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Bereichen mit privaten Beleuchtungsmaßnahmen (z.B. Weihnachts- beleuchtung)

 

c.    Rücknahme von Überbeleuchtungen durch punktuellen Rückbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung nach Einzelfallprüfung

 

d.    Energieeinsparung bei Umgestaltungen von öffentlichen Verkehrs- flächen durch Prüfung der Verwendung von Oberflächenmaterialien mit starkem Albedo-Effekt unter der Berücksichtigung von funktionalen, sicherheitstechnischen und/oder gestalterischen Aspekten

 

Öffentliche Straßenbeleuchtung – gestalterische Aspekte

 

e.    Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung von der bestehenden, überwiegend gelben auf eine warmweiße Lichtfarbe im Rahmen der Unterhaltung und der Erneuerungen der Straßenbeleuchtung im Bereich der Innenstadt

 

f.     Grundsätzliche Homogenisierung und Standardisierung der Anmutung des öffentlichen Stadtraums durch Einsatz einer Leuchtenfamilie in der Innenstadt und gezielte gestalterische Differenzierung einiger weniger, besonderer Stadträume (siehe Anlage 1, „Beleuchtung öffentlicher Räume: Einsatz individueller Leuchten“). Die bisher in der Innenstadt verwendete blaue Farbe der Leuchtenmasten wird bei kommenden Projekten und einem notwendigen Austausch von Leuchtenmasten durch die Standardfarbe anthrazit ersetzt, insofern nicht aus gestalterischen Gründen der Kontinuität auf die bisher verwendete, blaue Farbe der Leuchtenmasten zurückzugreifen ist.

g.    Gezielte Inszenierung einzelner, identitätsstiftender Gebäude und besonderer Objekte im öffentlichen Raum sowie die Hervorhebung der Achsenendpunkte innerhalb der Innenstadt durch Illuminierung (siehe Anlage 1, „Architekturbeleuchtung“)

 

h.    Markierung der Innenstadt durch individuelle Gestaltung der verschiedenen Eingangsbereiche für den motorisierten Individual- verkehr, Radfahrer und Fußgänger sowie an Haltestellen für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (siehe Anlage 1, „Städtebauliche Akzentbeleuchtung: Innenstadteingänge, Bushaltestellen und S-Bahnzugänge“) 

 

Private Akzentbeleuchtung

 

i.      Unterstützung und Förderung des kreativen und künstlerischen Umgangs mit Licht durch private Akteure im Bereich der Offenbacher Innenstadt (u.a. Karree Offenbach) im Sinne der Empfehlungen des Erläuterungsberichts zum Lichtmasterplan bzgl. Fassaden- illuminiationen, Lichtkunst und Aufprojektionen (siehe Anlage 2, Projektblatt 1).

 

j.      Einführung von Lichtintensitätsregeln für Werbeleuchten und Schaufensterbeleuchtung zur Reduzierung der Lichtemissionen sowie Vermeidung von Lichtverschmutzung durch private Beleuchtungs- maßnahmen (siehe Anlage 2, Projektblatt 2)

 

k.    Unterstützung des Karree Offenbach bei der Erarbeitung eines neuen Konzepts für die Winter- und Weihnachtsbeleuchtung der Offenbacher Innenstadt mit folgenden Zielsetzungen (siehe Anlage 2, Projektblatt 3):

-     Einbringen von dezentem warmweißen Licht in schwach beleuchtete Räume

-     Räumliche und farbliche Abstimmung mit der öffentlichen Straßenbeleuchtung

-     Qualitäts- und stimmungsvolle Ausführung durch Vermeidung von wenig stilvollen Ziermotiven und aufdringlichem, bunten Licht

-     Gesonderte Markierungen von Eingängen und Kreuzungen

-     Vorrangige Verwendung von energiesparender Lichttechnik

3.    Dem Maßnahmenplan (siehe Anlage 1), der alle aus den Leitgedanken entwickelten, konkreten Maßnahmen im Bereich der Offenbacher Innenstadt räumlich verortet, wird zugestimmt. Die darin aufgezeigten Maßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung sind sukzessive im Rahmen von zukünftigen Projekten in der Innenstadt umzusetzen. Je nach Haushaltslage ist die Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen und planerisch zu vertiefen.

 

4.    Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement soll die Umsetzung der Ziele des Lichtmasterplans durch Beratung privater Akteure, insbesondere aber auch des Karree Offenbach, unterstützen. Die beschriebenen lichtgestalterischen Regelungen für Werbung und Schaufenster sind im Teilprojekt „Gestaltungsmanual“ der Aktiven Innenstadt aufzunehmen.

 

(nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu den Ziffern 2 – 4, da es sich bei Ziffer 1
nur um eine Kenntnisnahme handelt)

 

* redaktionelle Änderung

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung