Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Mai 2013

 

 

TOP 18

Grundstücksverkauf Bernardstraße 115 u. a., 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 136/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0360

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 6 Nr. 126/2 = 201 m², Nr. 126/1 = 368 m², Nr. 123 = 905 m² sowie eine Teilfläche von ca. 766 m² aus Nr. 693/1 (Gesamt = ca. 2.240 m²) an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 851.200,00 EUR (380,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Der vollständige und genehmigungsfähige Bauantrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach einzureichen.

5.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von den Erwerbern getragen. Des Weiteren werden evtl. entstehende Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von den Erwerbern übernommen.

6.     Die Vermessung und Bildung des Kaufgrundstücks erfolgt im Auftrag und auf Kosten der Stadt Offenbach. Die entstehenden Vermessungskosten sind über den Kaufpreis zu verrechnen.

 

7.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Boardinghaus/Hotel zu bebauen und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

 

8.     Die Erwerber haben die Option, innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung des Boardinghauses/Hotels ein zweites, kleineres Boardinghaus/Hotel auf dem Grundstück zu errichten.

9.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

10.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

11.  Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

12.  Für die Beseitigung der im Boden befindlichen Fundamente, Mauerreste und Altlasten, für den Rückbau des Durchstichs zwischen Bernard- und Goethestraße sowie für die Entfernung des Aufwuchses entstehen nach vorläufiger Kostenschätzung Mehrkosten in Höhe von ca. 120.000,00 EUR. Der Betrag wird mit dem Kaufpreis verrechnet.

 

Diesen Betrag übersteigende Kosten für die Altlastenentsorgung werden bis zu einer Höhe von 25.000,00 EUR von den Investoren übernommen. Evtl. nochmals übersteigende Kosten zur Altlastenentsorgung gehen, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises, zu Lasten der Stadt Offenbach.

 

13.  Zur Bereinigung der Kanalsituation (Verschließen oder Rückbau stillgelegter Seitenkanäle) auf und an den Grundstücken entstehen nach vorläufiger Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 EUR zu Lasten der Stadt Offenbach.

 

Die notwendige Kampfmittelsondierung muss ebenfalls von der Stadt Offenbach beauftragt werden, die geschätzten Kosten hierfür betragen ca. 5.500,00 EUR.

 

Diese Beträge werden über den vereinnahmten Kaufpreis finanziert.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung