Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Mai 2013

 

 

TOP 22

Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates
Antrag Magistratsvorlage Nr. 144/13 (Dez. III) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0364
Änderungsantrag Piraten vom 02.05.2013, 2011-16/DS-I(A)0364/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0364

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22. März 2012 beschlossene Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat wird entsprechend der Anlage 1 geändert.

 

Die ebenfalls am 22. März 2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung des neu zu wählenden Seniorenrates wird in § 2 entsprechend der Anlage 2 geändert.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0364/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:

 

In der Anlage "Wahlordnung des Seniorenrates der Stadt Offenbach a. M." wird der

Absatz (4) des § 2 "Wahlgrundsätze" durch folgenden Text ersetzt:

 

Eine Wahlberechtigte / Ein Wahlberechtigter, die / der aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes verhindert ist, seine / ihre Stimme beim Wahlamt oder bei einem beweglichen Wahlvorstand abzugeben, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre / seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

 

2011-16/DS-I(A)0364

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22. März 2012 beschlossene Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat wird entsprechend der Anlage 1 geändert.

 

Die ebenfalls am 22. März 2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung des neu zu wählenden Seniorenrates wird in § 2 entsprechend der Anlage 2 geändert.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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