Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Mai 2013

 

 

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Umbau und Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main
hier: Erweiterung Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 (DS I (A) 131) und Vergabebeschluss zum ÖPP-Verfahren vom 18.03.2010 (DS I (B) 160 und
DS I (B) 160/1)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I DS-I(A)0367

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main, nach der von der Codema International GmbH in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 18.700.000,00- € wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 01010800.6161000260, Projektnummer V 9045 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (ao Amt 60)“ wie folgt vorgesehen:

 

  Haushaltsmittel 2012 und früher:                                         2.200.000,00-

  Haushaltsmittel 2013:                                                             2.500.000,00-

  Haushaltsmittel 2014:                                                             4.050.000,00 -

  Haushaltsmittel 2015:                                                             3.450.000,00-

  Haushaltsmittel 2016:                                                             3.600.000,00-

  Haushaltsmittel 2017:                                                             2.900.000,00-

  Gesamt:                                                                                   18.700.000,00-

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung