Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


DIE VORSTEHERIN DER                                                Offenbach a.M., 22.05.2013

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG                   StvV. 2011/2016

                                                                                               24. Sitzung

 

 

 

E i n l a d u n g

 

zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Verkürzung der Ladungsfrist gemäß § 58 Absatz 1 Satz 3 HGO am

 

M o n t a g ,  dem 27. Mai 2013, 17:30 Uhr,

im Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung,

Rathaus, Berliner Straße 100

 

 

Ist die Stadtverordnetenversammlung in der für 17:30 Uhr eingeladenen Sitzung beschlussunfähig, lade ich hiermit wegen der hier gegebenen Dringlichkeit vorsorglich zu einer weiteren Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Abkürzung der Ladungsfrist gemäß § 58 Absatz 1 Satz 3 HGO am

 

M o n t a g ,  dem 27. Mai 2013, 18:00 Uhr,

im Rathaus, Berliner Straße 100, Stadtverordnetensitzungssaal

 

ein.

 

Ich weise darauf hin, dass diese Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (27.05.2013, 18:00 Uhr) auch ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

 

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentlicher Teil

TOP 1

Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin

TOP 2

Mitteilungen des Magistrats

TOP 3

Sanierungskonzept OFC

 

 

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung:

 

 

 

Sieglinde Nöller

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