Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0387Ausgegeben am 23.05.2013

Eing. Dat. 23.05.2013

 

 

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Nordring 129 A

Antrag Magistratsvorlage Nr. 188/13 (Dez. I, Amt 80) vom 22.05.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.839 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 1/8 = 6.904 m², Nr. 343/36 = 8.522 m² und Nr. 369/4 = 510 m² im Erbbaurecht an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 66 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt wie bisher 0,70 EUR/m² jährlich und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Erstmalig am 01.01.2020 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Index-Veränderung neu festgesetzt.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Das Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Bootshaus gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen.

6.     Das bestehende Erbbaurecht an dem Grundstück Hafeninsel 26 wird aufgehoben. Der Abbruch der vorhandenen Baulichkeiten erfolgt durch die Mainviertel GmbH & Co. KG.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

Begründung:

 

Das derzeitige Erbbaurechtsgrundstück des Vereins in der Nähe der Carl-Ulrich-Brücke ist für die weitere Entwicklung des Hafens Offenbach von zentraler Bedeutung, da gemäß Bebauungsplan Nr. 563 B hier der künftige Straßenverlauf vorgesehen ist und diese Fläche somit für die weitere Vermarktung der Baugrundstücke dringend benötigt wird.

 

Der bestehende Erbbauvertrag mit der Stadt Offenbach am Main läuft noch bis zum Jahre 2030 und gibt dem Verein somit noch Bleiberechte über den Zeitplan der Hafenentwicklung hinaus. Zwischen der OPG/Mainviertel, dem Ruderverein Hellas sowie der Stadt Offenbach am Main besteht Einigkeit, dass das bestehende Erbbau­recht vorzeitig aufgehoben wird und der Verein als Ersatz einen Neubau auf der in der Anlage gekennzeichneten Fläche am Nordring erhält.

 

Der Neubau wird von der Mainviertel GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Verein errichtet und nach Fertigstellung an diesen übergeben.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan

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