Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0394Ausgegeben am 14.06.2013

Eing. Dat. 13.06.2013

 

 

 

 

 

Mehr Kontrolle des Magistrates bei den kommunalen Gesellschaften

Antrag Piraten vom 13.06.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Magistrat wird nahegelegt, sich von den Aufsichtsräten der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Alleingesellschafter ist, regelmäßig Sachstandsberichte und Aufsichtsratsprotokolle vorlegen zu lassen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten sich in den Gesellschafterversammlungen weiterer Unternehmen, an denen die Stadt Offenbach nur mit einem Anteil beteiligt ist, für ähnliche Regelungen einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Handbuch für kommunale Aufsichtsräte der Stadt Offenbach [1] braucht es der Initiative des Magistrates in seiner Funktion als Gesellschafterversammlung um sein Recht auf Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle nach §51a GmbHG wahrzunehmen.

 

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