Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0400Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Masterplan der Stadtentwicklung

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 213/13 (Dez. I, Amt 60) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der in Anlage 1 dargestellten Prozessplanung zur Erarbeitung eines Masterplans der Stadtentwicklung wird zugestimmt.

 

2.         Die Gesamtkosten werden auf 400.000 € bis 600.000 € geschätzt. Sie sind anteilig vom Verein „Offenbach offensiv“ (in Gründung) und der Stadt Offenbach am Main zu tragen, wobei der städtische Anteil 50 %  der Gesamtkosten nicht überschreiten darf. Zur Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Verein und Stadt wird der Magistrat beauftragt, einen Kooperationsvertrag auszuarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.         Zur Co-Finanzierung des Masterplanprozesses und zur Unterstützung der Mittelakquise des Vereins „Offenbach offensiv“ werden als städtischer Anteil vorerst 200.000 € bereitgestellt. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ im Rahmen der in den Jahren 2012 bis 2013 veranschlagten Mittel.

 

4.         Werden ggfs. weitere Mittel erforderlich, so wird ein Ergänzungsbeschluss den Stadtverordenten zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Mittel hierfür sind in der Finanzplanung bereits vorgesehen.

 

 

Begründung:

 

Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement hat gemäß StV-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0219/3 vom 11.10.2012 gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, IHK Offenbach am Main und den insgesamt 18 Mitgliedern der „Koordinierungsgruppe“ (siehe Anlage 2) in mehreren Arbeitsgruppensitzungen das Verfahren für die Erstellung eines Masterplanes der Stadtentwicklung konzipiert.

 

Danach soll die Bearbeitung unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft und weiteren Schlüsselakteuren und Experten sowie einer breiten Öffentlichkeit erfolgen. Zur Unterstützung von Projektleitung und Lenkungsgruppe sind zu nachstehenden Leistungsbildern Aufträge an externe Büros zu vergeben:

 

·         Die planerische Strategie

·         Die Kommunikationsstrategie und

·         Die Prozessorganisation und Moderation (Erläuterungen siehe Anlage 2)

 

Insgesamt wird mit Kosten in Höhe von 400.000 bis 600.000 € gerechnet, die anteilig von Verein und Stadt zu tragen sind. Hierüber ist ein Kooperationsvertrag zu schließen, der Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Verein und Stadt regelt. Die Beauftragung der Büros ist durch den Verein „Offenbach offensiv“ vorgesehen.

 

Unabhängig von der durch die beauftragten externen Büros weiter zu konkretisierenden Ausgestaltung soll der Prozess möglichst innerhalb ca. eines Jahres mit mehreren Bürgerversammlungen und Workshops durchgeführt und abgeschlossen werden. Voraussetzung zum Prozessauftakt ist die Vereinsgründung und dessen finanzielle Mittelbereitstellung sowie die daran anschließende Beauftragung der externen Büros.

 

Aufgrund der im Schutzschirmvertrag der Stadt Offenbach mit dem Land vereinbarten klaren Wachstumsziele fokussiert der Masterplanprozess inhaltlich auf die darin identifizierten Handlungsfelder „Wirtschaft“ und „Wohnen“. Den Handlungsfeldern sind fünf Kernthemen zugeordnet, die schwerpunktmäßig zu bearbeiten sind (siehe Anlage 2).

 

Der Masterplan der Stadtentwicklung wird unter Einbindung bereits vorhandener Ziele, Leitlinien, Planungen und Entwicklungskonzepte aus allen relevanten Bereichen wie Stadtplanung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität, Energie, Bildung, Kultur, Sport, Soziales usw. erarbeitet. Hierzu werden zurzeit die verwaltungs- und konzernübergreifend vorliegenden Daten, Studien und Konzepte zusammengetragen. Im Ergebnis soll der Masterplan in Binnen- und Außenwirkung einen verlässlichen Rahmen der Stadtentwicklung für die nächsten ca. 15 Jahre bilden. Dabei ist der Begriff „Masterplan“ derzeit noch als Arbeitstitel zu verstehen.

 

Im Vorfeld des Prozesses differenzieren Lenkungs- und Koordinierungsgruppe die Leistungsbilder der extern zu beauftragenden Büros weiter aus, diskutieren Referenzprojekte und bereiten damit die Vergabe der externen Leistungen weiter vor. Somit sollte nach Vorliegen ausreichender Finanzmittel mit dem Vergabeverfahren und im weiteren mit dem Prozess begonnen werden können.

 

Der zeitliche Ablauf stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

 

1.            Vereinsgründung und Mittelakquise unter Federführung der IHK

2.            Beschlussfassung der Stadtverordneten über den Kooperationsvertrag

           zwischen Stadt und Verein

3.            Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Verein

4.            Vergabe der extern zu beauftragenden Leistungen

5.            Auftakt des Masterplan-Prozesses (Dauer ca. 1 Jahr)

Anlagen:

1.            Schaubild Prozessplanung

2.            Erläuterungen