Anlage 2 zur Mag.-Vorl.

Nr.

 
 

 


Erläuterungen                              

 

 

1.    Handlungsfelder und Kernthemen:

 

Aufgrund der im Schutzschirmvertrag der Stadt Offenbach mit dem Land vereinbarten Wachstumsziele fokussiert der Masterplanprozess inhaltlich auf die darin identifizierten Handlungsfelder Wirtschaft und Wohnen.


 

Den Handlungsfeldern sind Flächenpotenziale zuzuordnen, die weiter zu qualifizieren und zu profilieren sind. Dabei sind die Handlungsfelder unter den Gesichtspunkten der Stellung der Stadt in der Region, ihrer Alleinstellungsmerkmale und ihres Images zu bearbeiten und die Aus- und Wechselwirkungen der Stärkung der Wirtschafts- und Wohnfunktion der Stadt auf die Umweltsituation, den Klimaschutz und die soziale Entwicklung der Stadtgesellschaft im Masterplanprozess zu behandeln.

 

 

2.    Prozessplanung

 

Nach der Grundsatzbeschlussfassung über den Masterplanprozess und weiteren vorbereitenden Arbeiten wie die Zusammenstellung einer Grundlagensammlung, die Gründung des Trägervereins „Offenbach offensiv“, den Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Stadt und Verein und die Akquise ausreichender finanzieller Mittel ist die Vergabe von Aufträgen an externe Büros erforderlich. Neben der Erarbeitung einer planerischen Strategie durch ein erfahrenes Büro gilt es, den Masterplanprozess professionell über alle geeigneten Medien zu kommunizieren und eine umfängliche Beteiligung zu konzipieren. Die konkrete Ausgestaltung des Prozessablaufs sowie die Organisation und Durchführung seiner Veranstaltungen ist schließlich in einem weiteren Leistungspaket extern zu vergeben. Danach soll in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung der Masterplanprozess starten.

Die inhaltliche Bearbeitung der Handlungsfelder „Wirtschaft“ und „Wohnen“ erfolgt in Beteiligungsformaten, für die von den beauftragten Büros innovative Konzepte angefordert werden. Die Gremien werden regelmäßig eingebunden. Zum Prozessabschluss werden die Ergebnisse zusammengeführt, in einer weiteren Bürgerversammlung der breiten Öffentlichkeit dargelegt und schließlich den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Endergebnis wird –u.a. in einer abschließenden Bürgerversammlung sowie als Druckerzeugnis aus Bericht und Plänen- nochmals breit kommuniziert und in den Folgejahren zur Umsetzung gebracht, regelmäßig evaluiert und ggf. nachgesteuert.

 

 

3.    Organisationsstruktur

 

Der Masterplanprozess erfolgt unter breiter Beteiligung von Experten und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und sonstigen Institutionen sowie der Bürgerschaft.

 

Die Projektleitung obliegt Amt 60, das in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe wesentliche Schritte des Masterplanprozesses vorbereitet und der Koordinierungsgruppe zur Entscheidung vorlegt. Wichtige Aufgabe im Vorfeld des Prozesses ist die Erarbeitung des Kooperationsvertrags zwischen der Stadt und dem Trägerverein des Masterplanprozesses „Offenbach offensiv“. Unter inhaltlicher Federführung von Projektleitung und Lenkungsgruppe definiert dieser die Zusammenarbeit von Verein und Stadt hinsichtlich Aufgaben- und Kostenteilung.

Die inhaltliche Bearbeitung der Handlungsfelder „Wirtschaft“ und „Wohnen“ erfolgt nach Vorschlägen der beauftragten Büros in unterschiedlichen Beteiligungsrahmen in kleineren und größeren Arbeitsgruppen und Workshops unter Beteiligung der Bürger.

 

 

Aktuelle Besetzung von Projektleitung, Lenkungsgruppe und Koordinierungsgruppe: