Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0403Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Zum Mühler 17 A, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 219/13 (Dez. I, Amt 80) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 12 Nr. 23/7 = 357 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 89.250,00 EUR (250,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb­steuer werden von den Erwerbern getragen; des Weiteren die Kosten für die Herrichtung der Zufahrtsfläche auf der angrenzenden Wegeparzelle.

5.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.
Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

6.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

7.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

8.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

9.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Für das genannte Kaufgrundstück wird bereits seit Jahren ein Käufer gesucht. Eine Bebauung kann nur erfolgen, wenn die derzeit nicht ausgebaute Wegeparzelle bis zur Straße Zum Mühler entsprechend hergerichtet wird. Hierfür wird zwischen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und den Erwerbern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung. Hierbei wurde der erschließungsbeitragspflichtige Wert zu Grunde gelegt, da die Erwerber sämtliche Kosten für die Herrichtung der erforderlichen Zufahrtsfläche auf der angrenzenden städtischen Wegeparzelle übernehmen.

 

Hinsichtlich der auf der Wegeparzelle befindlichen Bäume sind die Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bereits erfolgt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können in dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet durchgeführt werden.

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

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