Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0408/1Ausgegeben am 27.06.2013

Eing. Dat. 27.06.2013

 

 

 

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main

Änderungsantrag Piraten vom 27.06.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die vom Magistrat vorgeschlagene neue Satzung wird mit folgenden Abweichungen beschlossen:

 

1.

§4 (3) a) wird wie folgt geändert:

Die wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter erfolgt kostenfrei.

Die Serviceart richtet sich nach dem bestellten Service der Restmüllbehälter, wobei der Vollservice nur zeitgleich mit dem Vollservice für Restmüll angeboten wird.

 

§5 (1) b) wird ersetzt durch folgende Formulierung:

Für Bioabfallbehälter entstehen keine Entsorgungskosten.

In §4 (2) a) und b) werden die jeweiligen Kosten im gleichen Verhältnis so erhöht, dass das gesamte zu erwartende Gebührenaufkommen dem des Ursprungsantrages entspricht.

 

2.

§4 (3) b) entfällt.

In §5 wird der Satz "Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss mindestens einen Rest- und einen Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l mit 14-täglicher Leerung im Teilservice vorhalten." geändert in:

"Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss mindestens einen Restabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l mit 14-täglicher Leerung und einen Bioabfallbehälter im Teilservice vorhalten."

 

 

Begründung:

 

Siehe die Begründung zu dem zugehörigen Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0407/1.

 

Punkt 1 regelt die Umlegung aller Kosten auf den Restmüll bei kostenfreien Bioabfall-Behältern.

Punkt 2 korrigiert eine Formulierung bezüglich des generellen wöchentlichen Service beim Bioabfall.