Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0394/1Ausgegeben am 01.07.2013

Eing. Dat. 28.06.2013

 

 

 

 

 

Mehr Kontrolle des Magistrats bei kommunalen Gesellschaften

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 27.06.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, welche strukturellen Veränderungen und personellen Aufstockungen notwendig sind, um das Beteiligungscontrolling der Stadt Offenbach bezüglich der Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) und ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften zu verbessern.

 

 

Begründung:

 

In Offenbach werden Beteiligungen des Stadtkonzerns (SOH) an 44 Unternehmen, für die eine Bilanzsumme von 3,9 Milliarden Euro angegeben wird, durch 0,8 Stellen verwaltet. Zum Vergleich: der Wiesbadener Stadtkonzern hält ebenfalls Beteiligungen in Höhe von 3.9 Milliarden Euro, beschäftigt aber zur Beteiligungsverwaltung 4,5 Mitarbeiter.

 

Wie im Schlussbericht des hessischen Rechnungshofes zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ festgestellt, existiert eine kommunale Aufsicht über die Beteiligungsgesellschaften faktisch nicht. Verantwortungsbewusstes Wirtschaften, wie es die HGO fordert, ist unter diesen Umständen nicht möglich.  Hinzu kommt, dass es auch den Aufsichtsratsmitgliedern an Vorbereitung, Information und Mandatsträgerschulung mangelt, die durch die städtische Beteiligungsverwaltung erbracht werden sollten, aber mangels personeller Kapazitäten nicht erbracht werden können.