Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 13

Goethering, provisorischer Rad- und Gehweg, zwischen Einfahrt EVO bis Nordring
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/13 (Dez. I, Amt 60) vom 19.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0399

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 03.07.2013,
2011-16/DS-I(A)0399/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0399/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Bau eines provisorischen Rad- und Gehweges im Goethering, zwischen der EVO bis Nordring, wird nicht realisiert.

 

Die bisher eingeplanten Mittel von 120.000 € werden für die Instandsetzung anderer beschädigter Offenbacher Fahrradwege eingesetzt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0399/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Bau eines provisorischen Rad- und Gehweges im Goethering, zwischen der EVO bis Nordring, wird nicht realisiert.

 

Die bisher eingeplanten Mittel von 120.000 € werden für die Instandsetzung anderer beschädigter Offenbacher Fahrradwege eingesetzt.

 

 

2011-16/DS-I(A)0399

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0399/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0399

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Dem Bau des provisorischen Rad- und Gehweges im Goethering, zwischen der Einfahrt EVO bis Nordring, nach der vom Ingenieurbüro Jungkunst, 63776 Mömbris, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 120.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.





2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktsachkonto  12010100.6165000960, Projektnummer V8031 „Wegesicherung und Beschilderung" wie folgt bereitgestellt:

aus bereits übertragenen Haushaltsmitteln 2012 und früher:          120.000,00 €

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung